Düsseldorf/Kleve. Nach dem Tod eines unschuldigen Häftlings in Kleve fordert der NRW-Justizminister: Haftanstalten sollen Identitätsprüfungen durchführen dürfen.
Nach dem Tod eines zu Unrecht inhaftierten syrischen Flüchtlings in einem Gefängnis in Kleve erwägt die nordrhein-westfälische Justiz eine zusätzliche Überprüfung der Identität von Häftlingen. "Wir prüfen derzeit Wege, wie wir in den Justizvollzugsanstalten in NRW einen Prozess einleiten können, bei dem die Identität eines Häftlings in begründeten Zweifelsfällen erneut effektiv überprüft werden kann", sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der "Rheinischen Post".
Das Verfahren sei als eine Art "Sicherheitsstufe 3" gedacht, betonte der Minister. "Unsere Strafanstalten dürfen sich nicht länger allein darauf verlassen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Identität eines Inhaftierten korrekt sicherstellen", erklärte Biesenbach weiter. Allerdings müsse die eigentliche Prüfung weiter "durch die Polizei geschehen, weil die Haftanstalten keinen Zugriff auf die Fahndungsdaten der Polizei haben".
Der in Kleve inhaftierte Syrer war zwei Wochen nach Ausbruch eines womöglich von ihm selbst in seiner Zelle gelegten Feuers gestorben. Er hatte mehr als zwei Monate lang zu Unrecht im Gefängnis gesessen. Offenbar war der 26-Jährige von den Polizei- und Justizbehörden mit einem Verdächtigen aus Mali verwechselt worden. Bei seiner Überprüfung auf der Wache war er offenbar im Fahndungssystem als Aliasname einer anderen Person aufgetaucht, die von der Hamburger Staatsanwaltschaft mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Daraufhin war er festgenommen und zunächst in das Gefängnis nach Geldern und später in die Klever Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Auch interessant
Verwechslung des syrischen Flüchtlings geschah bei Identitätsfeststellung in Geldern
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat bereits die Verantwortung für die Verwechslung des jungen Syrers übernommen. Wie Reul in der vergangenen Woche bei einer Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag betonte, hatte es die Verwechslung bei einer polizeilichen Identitätsfeststellung Anfang Juli in Geldern gegeben. Diese Verwechslung sei "ein schwerer handwerklicher Fehler". Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung im Amt ist eingeleitet. Zudem wurden nach Feststellung der Fehler auch Disziplinarverfahren gegen die verantwortlichen Beamten eingeleitet.
Landesjustizminister Biesenbach betonte im Gespräch mit der "Rheinischen Post", dass ihm der Vorfall "unter die Haut" gehe. Ob er im Falle nachgewiesener Fehler bei der NRW-Justiz von seinem Amt zurücktrete, ließ der Minister offen. "Verantwortung bedeutet für mich, Fehler klar zu benennen, aufzuarbeiten und Verbesserungen in der Praxis durchzusetzen." (epd)