Bochum. . Das Verwaltungsgericht hat weitere Zwangsgelder gegen die Stadt Bochum im Fall Sami A. abgelehnt. Es war die mittlerweile vierte Androhung.

Im Fall des unrechtmäßig in seine Heimat Tunesien abgeschobenen Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Androhung eines erneuten Zwangsgeldes gegen die Stadt Bochum abgelehnt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, sollte mit der mittlerweile vierten Androhung die Stadt verpflichtet werden, den mutmaßlichen Islamisten nach Deutschland zurückzuholen.

Die zuständige Kammer wies außerdem einen Antrag zurück, mit dem die Stadt verpflichtet werden sollte, einen Notreiseausweis für Sami A. auszustellen.

Stadt müsse deutsche Botschaft nicht um Notreiseausweis-Ausstellung bitten

Die Stadt Bochum sei nicht verpflichtet, die deutsche Botschaft in Tunis um die Ausstellung eines Notreiseausweises zu bitten, so das Gericht. Sami A. habe nicht alles in seiner Macht Stehende unternommen, um in den Besitz eines gültigen tunesischen Reisepasses zu gelangen. Eine mündlich gestellte Anfrage auf einer Polizeistation genüge nicht. Es sei ihm zumutbar, zunächst einen schriftlichen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines tunesischen Reisepasses an die zuständige tunesische Behörde zu stellen.

Bei einem in Sami A.s Antrag genannten Vermerk tunesischer Stellen handele es sich außerdem nicht um eine generelle Ausreisesperre, sondern nur um eine individuelle Prüfung, ob er ausreisen dürfe. Um den Vermerk überprüfen zu lassen, könne er eine Beschwerde zum tunesischen Verwaltungsgerichtshof einreichen, so das Verwaltungsgericht weiter.

Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung untersagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Behörden deshalb verpflichtet, Sami A. aus Tunesien zurückzuholen. (dpa)