Chemnitz. „Hitlergrüße“ zu zeigen ist und bleibt in Deutschland streng verboten: Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte einen zweiten Angeklagten.
In Chemnitz ist binnen 24 Sunden ein zweiter Teilnehmer einer rechtsgerichteten Demonstration im Schnellverfahren verurteilt worden, weil er den
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gezeigt hatte. Das Amtsgericht Chemnitz verhängte am Freitag gegen einen 34-Jährigen eine Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung.
Der mehrfach vorbestrafte Chemnitzer hatte nach Überzeugung der Kammer bei einer Kundgebung der rechtspopulistischen Bewegung
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am 27. August auf dem Chemnitzer Falkeplatz mehrfach den
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gezeigt.
Beschleunigtes Verfahren
Es war der zweite Prozess im beschleunigten Verfahren nach den rechtsgerichteten Demonstrationen in der Stadt. Am Vortag hatte das
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wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Auslöser der rechtsgerichteten Kundgebungen war die Tötung eines 35-jährigen Deutschen am 26. August. Tatverdächtig, den Mann auf offener Straße erstochen zu haben, sind drei Asylbewerber. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, nach einem dritten wird gefahndet. (dpa)