Essen. . Mangel an Plätzen in der OGS-Betreuung ist so groß, dass es in den meisten Städten feste Kriterien gibt, nach denen die Schulen Plätze verteilen.

Mit dem Schulanfang kommt das Problem: In der Kita werden die Kinder noch ohne weiteres bis in den Nachmittag hinein betreut. Mit dem Wechsel auf die Grundschule fällt das vielfach weg. Längst nicht jede Grundschule im Land bietet eine Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) an – und in immer mehr Städten reichen die vorgehaltenen Plätze nicht aus.

Allein in Dortmund stehen zu Beginn des Schuljahres mehr als 250 Kinder auf der Warteliste. In Mülheim könnten für etwa 140 wartende Kinder zusätzliche Plätze geschaffen werden. In Witten sind es an die 50 Eltern, die noch eine Nachmittagsbetreuung für ihr Kind suchen. Auch in Düsseldorf fehlen Plätze. Aktuell können dort rund 70 Prozent der Grundschüler mit einem Betreuungsplatz versorgt werden. Die Stadt schätzt aber, dass eine Versorgungsquote von etwa 80 Prozent nötig wäre, um den Bedarf zu decken.

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Keine ungewöhnliche Situation, betont Helga Siemens-Weibring, Sozialpolitik-Beauftragte bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. „Der Ausbau des offenen Ganztages muss weiter gehen“, sagt Siemens-Weibring. „Der Bedarf ist weiterhin groß.“ Aus vielen Grundschulen im Land, an denen zumeist Wohlfahrtsverbände nachmittags Hausaufgabenbetreuung, Bastelarbeiten oder Unternehmungen anbieten, werde der Ruf nach zusätzlichen Plätzen laut.

Flexibilität der Eltern gefragt

Der Mangel an Plätzen in der OGS-Betreuung ist inzwischen so groß, dass es in den meisten Städten feste Kriterien gibt, nach denen die Schulen die Plätze verteilen sollen. Die Berufstätigkeit der Eltern ist meist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes.

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Aber auch der Förderbedarf des Kindes kann von der Schule als Grund für eine Aufnahme bewertet werden. Zudem sollen die Schulen berücksichtigen, ob bereits ein Geschwisterkind betreut wird und wie lange die Familien schon auf der Warteliste stehen. Viele Kommunen haben zudem Härtefallregelungen. Bleibt die Platzsuche trotzdem erfolglos, ist Flexibilität gefragt. Mülheim etwa rät verzweifelten Müttern und Vätern, sich auch an anderen Schulen nach einer Betreuung umzuschauen.

Kommunen wissen nicht, wie hoch der Bedarf ist

Hinzu kommt, dass viele Kommunen im Land nicht auf Anhieb wissen, wie viele OGS-Betreuungsplätze in ihrem Stadtgebiet überhaupt fehlen. Die Stadt Essen etwa berichtet, man habe für das beginnende Schuljahr zehn neue Gruppen im offenen Ganztag geschaffen und könne aktuell insgesamt rund 9600 Kinder betreuen. Das sind etwa 50 Prozent aller Essener Grundschüler.

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Über die Anzahl der Schüler auf den Wartelisten aber „können seitens der Stadt keine Angaben gemacht werden, da diese Informationen allein bei den einzelnen Schulstandorten liegen“, heißt es. Auch in Duisburg ist nicht bekannt, wie viele Plätze zusätzlich zu den bisher vorhandenen rund 6200 Betreuungsmöglichkeiten gefragt sind.

Betreuungsraum im Keller oder Container

Anders als Kindertagesstätten werden OGS-Einrichtungen nicht zentral vom Land erfasst. Sie sind als Einrichtungen der Jugendhilfe in der Verantwortung der Städte, die zur Finanzierung auf Landeszuschüsse und Elternbeiträge zurückgreifen können. Wie sie die Ganztagsangebote ausstatten, sei indes äußerst unterschiedlich, kritisiert Helga Siemens-Weibring: „Ich kenne eine OGS im Kellerraum mit Heizungsrohren, Betreuungsräume in Containern oder in Klassenräumen“, sagt sie.

Die Qualität der Betreuung vor Ort sei zu oft von der Finanzlage einer Stadt oder dem persönlichem Engagement vor Ort abhängig. „Wir brauchen eine gesetzliche Regel, die das Personal, die Raumausstattung und andere Ansprüche an die OGS landesweit einheitlich festzurrt“, sagt Siemens-Weibring. Seit Sommer 2017 verhandeln die Wohlfahrtsverbände, die rund 80 Prozent der OGS-Kinder im Land im Auftrag der Städte betreuen, über Qualitätsstandards.