Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf will Diesel-Fahrer schonen – ob das geht, entscheiden wohl erneut die Richter.
Birgitta Radermacher hat sich als neuen Dienstwagen gerade ein Hybrid-Fahrzeug bestellt. Welche Auswirkung diese konkrete Maßnahme auf die Luftqualität der Landeshauptstadt haben wird, kann die Düsseldorfer Regierungspräsidentin natürlich nicht sagen. Wichtig ist ihr eher das Signal: Jeder kann etwas tun, um die EU-Grenzwerte für Stickoxid einzuhalten. Hauptsache, es kommt nicht zu Diesel-Fahrverboten.
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Es ist keine Überraschung, dass im neuen Luftreinhalteplan, den die Bezirksregierung am Montag für Düsseldorf vorgelegt hat, 65 Maßnahmen aufgeführt und Fahrverbote explizit ausgeschlossen werden. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte bereits im März klargestellt, dass er ein Aussperren von Diesel-Fahrzeugen für „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“ halte. Dies habe er auch die Bezirksregierungen als „weisungsgebundene Behörden“ wissen lassen. Radermacher erklärte nun, es sei nicht so, dass Laschet ihr „die Hand geführt“ habe beim Luftreinhalteplan. Doch sei auch sie der Meinung, der Streit um die Umweltgrenzwerte dürfe nicht allein „auf dem Rücken der Diesel-Fahrer“ ausgetragen werden. Obwohl in Düsseldorf mehr als die Hälfte aller Stickoxide aufs Konto des Straßenverkehrs geht.
Bezirksregierung fühlt sich auf der sicheren Seite
Die Deutsche Umwelthilfe hatte den Luftreinhalteplan des Jahres 2013 für Düsseldorf durch die Instanzen beklagt. Im Mai urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht im Falle Düsseldorfs und Stuttgarts, die EU-Grenzwerte müssten schnellstens eingehalten werden und Diesel-Fahrverbote als ein Mittel der Luftreinhaltung ernsthaft in Betracht gezogen werden - sofern sie verhältnismäßig seien. Im Lichte des Urteils hatte das Verwaltungsgericht Aachen Anfang Juni Fahrverbote für die Stadt Aachen ab 2019 mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit vorausgesagt.
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf fühlt man sich trotzdem rechtlich auf der sicheren Seite. Mit Alternativ-Maßnahmen wie der Erneuerung der Bus-Flotte oder einer Verbesserung der Ampel-Schaltung kommt man an hochbelasteten Messstellen wie der Corneliusstraße frühestens 2024 wieder unter den Stickoxid-Grenzwert. Eine dieselfreie Umweltzone rund um die Altstadt ließe die Zielmarke zwar zwei Jahre früher erreichen, wäre aber laut Radermacher unverhältnismäßig. In Düsseldorf gebe es schließlich 120.00 Diesel-Besitzer und 170.000 Diesel-Pendler. Der wirtschaftliche Schaden und die persönlichen Folgen für viele seien enorm.
Der Ausgang in Düsseldorf ist auch für den Rest des Landes bedeutsam
Ob die Bezirksregierung mit der Argumentation durchkommt, wird sich möglicherweise schon heute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zeigen. Es wurde ein Erörterungstermin anberaumt zu einem Zwangsgeld von maximal 10.000 Euro, das die Umwelthilfe gegen das Land verhängt sehen will. Die Organisation wirft der Bezirksregierung vor, Fahrverbote gar nicht ernsthaft geprüft zu haben, da der Ministerpräsident sie von vornherein ausgeschlossen habe. Damit werde die Umsetzung von höchstrichterlichen Entscheidungen verweigert. Auch Grünen-Fraktionschef Arndt Klocke wirft Laschet „hemdsärmelige Ignoranz gegenüber Gerichtsurteilen“ vor.
Der Ausgang in Düsseldorf ist auch für den Rest des Landes bedeutsam. Zurzeit stellt die Bezirksregierung auch den Luftreinhalteplan für Essen auf. Auch hier kommen für Radermacher nach Lage der Dinge Fahrverbote nicht in Betracht. Insgesamt hatten zuletzt noch 27 NRW-Kommunen die Stickoxid-Grenzwerte überschritten, darunter auch Köln, Essen, Bochum, Dortmund und Hagen.
Hier geht es zu den aktuellen Luftqualitätswerten an Messstellen des Landesumweltamtes NRW.