Essen. . Jobcenter wollen sich die Kosten für den Unterhalt früherer Asylbewerber bei Bürgen zurückholen. In NRW sind mehr als tausend Menschen betroffen.

Es hat nur dreier Dinge bedurft, um für das Leben von fünf fremden Menschen zu bürgen: ein Personalausweis, die Kopie eines Einkommensnachweises und 15 Minuten Zeit für ein Gespräch im Ausländeramt. Eine Unterschrift später war die sozial engagierte Rentnerin aus dem Ruhrgebiet, die hier unerkannt bleiben will, Flüchtlingsbürgin. Damit ermöglichte sie einer fünfköpfigen, vom syrischen Bürgerkrieg bedrohten Familie die legale Einreise per Visum nach NRW. „Ich habe das aus ideellen Gründen getan“, sagt die Frau. „Wenn ich Pech habe, werde ich dafür jetzt bestraft.“

Wie sie haben im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms für die Jahre 2013 und 2014 viele Flüchtlingshelfer eine Bürgschaft für Bürgerkriegsopfer aus Syrien übernommen. Knapp 2600 Zuwanderer sind auf diesem Weg nach NRW gekommen. In NRW sind Schätzungen zufolge mehr als tausend Bürgen betroffen, davon wenigstens 200 in Essen - bundesweit mindestens 7.000 Menschen.

Dieser Tage nun erhalten die Bürgen Post von den Jobcentern ihrer Städte: Darin fordern sie die Betroffenen auf, die Kosten für Lebensunterhalt und Unterbringung jener Flüchtlinge zu übernehmen, für die sie einst gebürgt haben.

Bürgen haben sich auf Rechtsauskünfte verlassen

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Das Problem: Als die Betroffenen die Verpflichtung unterschrieben haben, waren sie der Rechtsauffassung des Landes NRW gefolgt, nach der ihre Pflichten für die Flüchtlinge mit Abschluss des Asylverfahrens enden. Das Bundesinnenministerium sah das anders und die Bürgen auch darüber hinaus in der Pflicht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das 2017.

In der Folge werden Betroffenen nun hohe fünfstellige Summen in Rechnung gestellt – wie etwa der Bürgin aus dem Ruhrgebiet. Noch habe sie keine Post vom Jobcenter ihrer Stadt erhalten, aber: „Das kann ich nicht bezahlen“, sagt sie rundheraus. Gesetzlich sei es sicherlich richtig, dass der Staat die Gelder einfordere, „aber es ist menschlich fraglich“, findet sie.

Jobcenter vollstrecken die Aufforderungen vorerst nicht.

Auch Volker König von der Evangelischen Kirche im Rheinland kritisiert das Vorgehen: „Hier geht es nicht darum, dass Bürger sich über Nacht nicht mehr daran erinnern wollen, dass sie eine Bürgschaft übernommen haben.“ Es gehe darum, dass sie sich auf Rechtsauskünfte verlassen haben, was den Zeitraum angeht, für den sie bürgen würden, so König.

„Hier ist nachträglich durch den Bund eine neue Rechtslage geschaffen worden.“ Birgit Naujoks, Chefin des Flüchtlingsrats NRW, fordert, „dass die Bürgen entlastet werden“. Nötig sei ein Härtefallfonds für jene, denen durch die Rechnungen „der Ruin droht“. Dieser Vorschlag der Grünen ist im Landtag zuletzt abgelehnt worden.

Jobcenter in NRW verweisen darauf, sie seien gesetzlich dazu verpflichtet, die Bescheide zu verschicken. Sie hielten eine Verjährungsfrist ein, erklärt ein Sprecher des Jobcenters Bochum. Vollstreckt würden die Aufforderungen vorerst nicht. Wie das NRW-Sozialministerium mitteilt, warte man auf eine bundeseinheitliche Lösung. Diese Position hat Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) bereits im Landtag vertreten.

56 Klagen gegen Bescheide

Einige Betroffene setzen sich zur Wehr. Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind nach Angaben eines Sprechers derzeit 56 Verfahren anhängig, in denen die Bürgen gegen Zahlungsbescheide klagen. Von den seit 2016 eingegangenen Verfahren sei ein Teil unstreitig erledigt worden: Die Bürgen mussten zunächst nicht zahlen.

Die Rentnerin sagt, sie habe mit ihrer Bürgschaft einer befreundeten Frau helfen wollen. Deren Angehörige seien ab 2014 mehr und mehr vom syrischen Bürgerkrieg bedroht worden. Die Rechtsberatung in der örtlichen Ausländerbehörde sei nicht ausreichend gewesen, kritisiert die Frau heute. Einen Grund aber, damals besonders skeptisch zu sein, habe sie nicht gehabt: „Die fanden das im Ausländeramt sogar gut, was ich gemacht habe.“