Düsseldorf. . NRW-SPD bittet Bundesaußenminister Heiko Maas, die Rückkehr des abgeschobenen Sami A. zu verhindern. In NRW sind sieben Gefährder ausreisepflichtig.

Die umstrittene Abschiebung des Gefährders Sami A. nach Tunesien beschäftigt die Landespolitik weiter. Nun wollen die Sozialdemokraten eine mögliche Rückkehr des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters verhindern.

Lisa Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im NRW-Landtag, bittet Bundesaußenminister Heiko Maas im Fall Sami A. um diplomatische Unterstützung.
Lisa Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im NRW-Landtag, bittet Bundesaußenminister Heiko Maas im Fall Sami A. um diplomatische Unterstützung. © Handout

SPD-Fraktionsvize Lisa Kapteinat hat am Dienstag Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) einen „offenen Brief“ dazu geschrieben. Darin bittet sie den Minister, seine „diplomatischen Möglichkeiten“ zu nutzen, um eine mögliche Rückführung von Sami A. zu verhindern. Tunesien solle die diplomatische Zusicherung abgeben, dass Sami A. in Tunesien ein faires Strafverfahren erwarte und dass seine Inhaftierung und Behandlung den Menschenrechten und Grundrechten entspreche.

Gericht in Gelsenkirchen erhöht den Druck

Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der Gefährder müsse von der Ausländerbehörde Bochum wieder nach Deutschland zurückgeholt werden, weil ihm in seinem Heimatland Folter drohe. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt Bochum Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. Eine Entscheidung steht aus.

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Kapteinat sagte, ihre Fraktion habe kein Interesse daran, dass Sami A. zurückkomme. „Wir würden es begrüßen, wenn in dem konkreten Fall ein Gefährder nicht mit erheblichem Kostenaufwand zurückgeholt werden müsste“, heißt es in dem Brief an Heiko Maas.

Sieben ausländische Gefährder

Das NRW-Innenministerium teilte mit, dass derzeit sieben „ausländische Gefährder“ aus NRW „vollziehbar ausreisepflichtig“ seien. Zu den Hindernissen für eine Ausreise zähle die oft nicht geklärte „Rückführungsbereitschaft der Herkunftsstaaten“.