Bochum. . Die Bundespolizei widerspricht laut einem Medienbericht NRW-Minister Stamp. Er hätte nicht eingegriffen, obwohl noch Zeit dazu war.
Die eilige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien hätte nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" bis zuletzt gestoppt werden können. "Bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre dies möglich gewesen", zitiert die Zeitung die Bundespolizei, die Sami A. mit einer Chartermaschine von Düsseldorf nach Tunesien brachte.
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Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.
Pilot hätte wohl per Funk kontaktiert werden können
Der zuständige NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) hatte am Freitag erklärt, sein Haus sei 15 Minuten vor der Landung der Maschine in Tunesien von der neuen Gerichtsentscheidung informiert worden. "Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, das aufzuhalten." Der Zeitung zufolge hätte aber der Pilot per Funk aufgefordert werden können, aufzutanken und mit Sami A. zurückzufliegen.
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Am Sonntag bekräftigte das Flüchtlingsministerium Stamps Aussage: "Wir waren und sind der Rechtsauffassung, dass mit Erreichen des tunesischen Luftraums eine Rückholung des tunesischen Staatsbürgers Sami A. nicht mehr möglich war", hieß in einer Stellungnahme. Etwa 15 Minuten vor der Landung habe das Ministerium per E-Mail durch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum eine erste Nachricht über den Tenor des Beschlusses des Verwaltungsgerichts erhalten, jedoch nicht die vollständige Entscheidung. Diese habe dem Ministerium erst nach der Übergabe von Sami A. an die tunesischen Behörden vorgelegen. (dpa)