Erdogans Sprecher kritisiert das Urteil gegen Beate Zschäpe
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München. Nach mehr als fünf Jahren ist im NSU-Prozess das Urteil gesprochen worden. Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe bekam die Höchststrafe.
Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch des zehnfachen Mordes schuldig.
Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer kündigte an, Revision einzulegen. Gleiches erwägen die Opfer-Anwälte sowie die Verteidiger von Ralf Wohlleben.
Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Urteile gab es auch gegen die vier Mitangeklagten Wohlleben, André E., Holger G. und Carsten S.
Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig.
Mehrere Jahre Haft auch für André E. und Holger G.
André E. erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht sprach E. am Mittwoch allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Es verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert.
Holger G. wurde wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit drei Jahren Haft belegt. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von „unter zwei Jahren“ plädiert.
Szenen vom NSU-Urteilstag
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Carsten S. nach Jugendstrafrecht verurteilt
Gegen Carsten S. verhängte das Gericht drei Jahre Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Das Gericht verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ die „Ceska“-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen.
Die Anklage hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert – und dabei die Aufklärungshilfe und das Schuldeingeständnis von Carsten S. positiv gewertet. Die Verteidiger hatten dagegen Freispruch gefordert – ihr Mandant habe nichts von den geplanten Morden des NSU gewusst.
Das sind die Opfer und Tatorte des NSU
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Zschäpes Verteidigung: „Urteil nicht tragfähig begründbar“
beendet. Es war einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der juristische Streit geht aber wohl weiter.
Sowohl Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer als auch die Opfer-Anwälte erwägen, in Revision zu gehen. „Die Verurteilung Frau Zschäpes wegen Mittäterschaft an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Morden und Raubstraftaten ist nicht tragfähig begründbar. Wir werden gegen das Urteil Revision einlegen“, teilte Heer in einer Verhandlungspause mit.
Auch die Wohllebens Verteidiger wollen das Urteil überprüfen lassen. Dies kündigte Rechtsanwältin Nicole Schneiders an.
Erdogan: Urteil nicht zufriedenstellend
Der Sprecher des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisierte das Urteil. Es sei „alles andere als zufriedenstellend“, sagte Ibrahim Kalin am Mittwoch der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu in der türkischen Hauptstadt Ankara. Deutschland habe sich dem Rassismus nicht entschieden genug entgegengestellt. „Wir möchten betonen, dass wir von den deutschen Behörden erwarten, den wachsenden Rassismus in Deutschland und Europa kompromisslos zu bekämpfen.“
Opfer-Anwalt hält einige Urteile für zu milde
Nach Auffassung von Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler sind die Urteile gegen die Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. „zu milde“: „Beide haben nach meiner Einschätzung eine wichtigere Rolle beim NSU gespielt, als es nun im Strafmaß zum Ausdruck kommt“.
Zum Teil gelte dies auch für den Angeklagten Holger G., so der Rechtsanwalt und gebürtige Siegerländer. Das Lebenslang für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei „konsequent“. Daimagüler: „Es wird keine ,automatische’ Entlassung nach 15 Jahren geben.“
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Kommt es zu Revisionen, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.
Anklage: Beate Zschäpe hat alles gewusst
Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt.
, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.
Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe „alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt“. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.
– weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte. Jahrelang hatten die Ermittler zuvor falsche Fährten verfolgt und den rechtsextremen Hintergrund der Taten verkannt.
Stattdessen wurden engste Familiengehörige als Verdächtige behandelt und drangsaliert. In der Folge wurden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und mehrerer Landtage eingesetzt, um teils eklatante Behördenfehler aufzuklären. (dpa/cho/rh)
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