Essen. . Die CDU als größte Fraktion im RVR-Parlament meldet dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Ausweisung von Gewerbeflächen an.

Über die künftige Flächenpolitik im Ruhrgebiet zeichnet sich ein heftiger Konflikt im Regionalverband Ruhr (RVR) ab. Streitpunkt ist der neue Regionalplan Ruhr, der die oft kritisierte planerische Dreiteilung des Ruhrgebiets durch die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster nach Jahrzehnten beenden und die einheitliche Flächenplanung für das gesamte Revier in die Hand des RVR legen soll.

Pünktlich zum Auftakt der politischen Beratungen über das planerische Mammutwerk in dieser Woche meldet die CDU als größte Fraktion im RVR-Parlament dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Ausweisung von Gewerbeflächen an. Sie kritisiert, dass der 2400 Seiten starke Regionalplan-Entwurf, den die RVR-Verwaltung in einem Zeitraum von acht Jahren erarbeitet hat, weitaus weniger Flächen für Gewerbeansiedlungen im Revier ausweist, als angesichts der Knappheit an Ansiedlungsflächen nötig wären.

RVR-Parlament stimmt am 6. Juli ab

Allein im Kern des Ruhrgebiets fehlen nach Angaben der CDU in dem Planentwurf demnach 650 Hektar Gewerbeflächen gegenüber dem errechneten Bedarf in den Städten. „Die Metropole Ruhr läuft Gefahr, durch eine restriktive Flächenpolitik von der Entwicklung der Nachbarregionen abgehängt zu werden“, warnte Fraktionschef Roland Mitschke im Gespräch mit dieser Zeitung.

Frischluftschneisen sollen Städte kühlen

Der Regionalplan Ruhr gibt den Kommunen verbindlich vor, wo im Ruhrgebiet künftig Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung möglich ist. Auch die Flächen für Landwirtschaft, Naherholung und Verkehr werden festgelegt.

Festgeschrieben sind auch sogenannte Kaltluftschneisen, die frische Luft aus dem ländlichen Revier-Norden in die dicht besiedelten Stadtregionen transportieren sollen. Nach Verabschiedung gilt der Plan zunächst bis 2034.

„Erheblichen Diskussionbedarf“ sieht die CDU auch im Hinblick auf die im Regionalplan ausgewiesenen Sonderstandorte für Großansiedlungen. Diese sogenannten Kooperationsflächen für Ansiedlungen ab acht Hektar seien nahezu ausschließlich in den Randgebieten des Reviers verortet, was die Kernstädte benachteiligen könne.

Hintergrund der Kritik sind Befürchtungen in der CDU, dass sich unter der rot-grün gefärbten RVR-Verwaltungsspitze die den Flächenverbrauch eher bremsende Politik des früheren NRW-Umweltministers Johannes Remmel (Grüne) im Ruhrgebiet fortschreiben könnte. „Wenn wir den Ehrgeiz haben, die Erholungsstruktur des Hochsauerlandkreises zu übernehmen, findet wirtschaftliche Entwicklung nur noch um uns herum statt, aber nicht mehr bei uns“, sagte Mitschke spitz.

Experten warnten vor Engpass an Gewerbeflächen

Der Mangel an Gewerbeflächen im Ruhrgebiet sorgt immer wieder für Diskussionen. Weil die großen ehemaligen Industrie-Areale wie das frühere Opel-Gelände in Bochum oder die Dortmunder Westfalenhütte weitgehend verplant sind oder erst aufwändig erschlossen werden müssen, warnen Wirtschaftsförderer und Industrievertreter der Region seit langem vor einem Engpass an Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Mülheimer Wirtschaftsförderung im vergangenen Jahr 72 ansiedlungswilligen Unternehmen absagen musste, weil es in der Stadt keine verfügbaren Gewerbeflächen mehr gab.

Die RVR-CDU betrachtet den Verwaltungsentwurf auch zunächst nur als Arbeitsgrundlage, der dringend weitere Schritte folgen müssten. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung als Meilenstein auf dem Weg zu einer stärkeren Selbstverwaltung des Ruhrgebiets habe man sich mit SPD und Grünen aber darauf verständigt, dem Regionalplan auf der kommenden RVR-Verbandsversammlung am 6. Juli grünes Licht zu geben, betonte Mitschke.

Land muss am Ende Entwurf zustimmen

Damit kann der Entwurf planmäßig ins öffentliche Beteiligungsverfahren gehen. Sechs Monate lang haben Städte, Kammern und andere Akteure des Ruhrgebiets im Anschluss Zeit, Änderungsbedarf anzumelden. Mitschke hofft auf rege Beteiligung etwa der Industrie- und Handelskammern und der Wirtschaftförderer im Ruhrgebiet. Mögliche Änderungen müssen durch ein weiteres, verkürztes Beteiligungsverfahren nochmals bestätigt werden. Formal muss am Ende auch das Land noch zustimmen. Verbindliche Rechtsgültigkeit dürfte der Regionalplan daher nicht vor Ende 2019 erlangen.