Düsseldorf. . NRW -Städte dürfen eine Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen gestatten. Trotz erfolgreicher Klagen hält das Land daran fest.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes trotz weiterhin erfolgreicher Klagen gegen geplante verkaufsoffene Sonntage als „rechtssichere Lösung“ verteidigt. Man sei in einer Übergangsphase, in der die Anwendung der neuen Regelungen in den Kommunen eingeübt werde, machte Pinkwart am Mittwoch im Landtag deutlich.

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) einen verkaufsoffenen Sonntag in Kreuztal untersagt und dabei Kritik am neuen schwarz-gelben Ladenöffnungsgesetz geübt. Die darin definierten öffentlichen Interessen seien sehr weit gefasst und nicht geeignet, den Ausnahmecharakter für eine Ladenöffnung trotz Sonntagsruhe zu begründen.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).
NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). © Privat

CDU und FDP hatte in dem Ende März in Kraft getretenen Gesetz festgeschrieben, dass die Kommunen eine Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen gestatten dürfen. Neben Märkten, Festen und Messen könnten nunmehr weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage angeführt werden, etwa die „Belebung der Innenstädte“, der „Erhalt zentraler Versorgungsbereiche“ oder das „Sichtbarmachen der Innenstädte“.

38 Seiten sollen Städte Anleitung geben

Pinkwart nahm die jüngste Gerichtsentscheidung zum Anlass, den Kommunen eine 38-seitige Handreichung zur rechtssicheren Begründung von verkaufsoffenen Sonntagen zukommen zu lassen. „Hier ist nicht das Gesetz kritisiert worden, sondern die Ausführung“, so der Minister. Das OVG-Urteil sei „kein Schiffbruch, nicht mal eine Schlagseite“.

Die Gewerkschaft Verdi und die Kirchen sehen sich dagegen in ihrer Kritik bestätigt, dass eine am bloßen Umsatzinteresse orientierte Aufweichung des Sonntagsschutzes vor Gericht keinen Bestand haben werde. Die kommunalen Spitzenverbände fühlen sich derweil mit den Rechtsunsicherheiten allein gelassen. Nach dem alten Ladenöffnungsgesetz waren verkaufsoffene Sonntage in NRW streng an publikumsträchtige Traditionsveranstaltungen gebunden. Dieser sogenannte Anlassbezug der Öffnung war dutzendfach beklagt worden