Essen. Auch die Erfüllung des letzten Willens wird bald vom Computer gemanagt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant einen völligen Umbau der gesetzlichen Abwicklung von Erbschaften. Schon 2010 will die neue Koalition das Gesetz auf den Weg bringen.
Die Bundesregierung will überdies festlegen, dass die unstreitigen Erbfälle künftig nur noch durch Notare bearbeitet werden und nicht mehr durch die Nachlassgerichte. Diese sollen für die streitigen Fälle entlastet werden.
Zwei Billionen Euro an Erbschaften
Vererben wird zu einem immer umfangreicheren Komplex. In den nächsten zehn Jahren werden die Deutschen nach vorsichtigen Schätzungen Vermögen im Wert von zwei Billionen Euro hinterlassen. Bundesweit liegen etwa 15 Millionen Testamente in Tresoren und bei Notaren.
Die Bundesnotarkammer begrüßt, dass ein Zentrales Testamentsregister das heutige komplizierte Benachrichtigungssystem ersetzen soll, bei dem Informationen über den Tod eines Erblassers und über ein mögliches Testament zwischen zahlreichen Standesämtern ausgetauscht werden. „Jährlich gibt es bis zu 300 000 neue Testamente, 5200 Behörden müssen sich damit beschäftigen”, sagt Thomas Diehn, Sprecher der Bundesnotarkammer. Viele Testamente kämen heute nur verspätet auf den Weg, „in einigen Fällen werden sogar Erbscheine falsch ausgestellt”. Über ein zentrales Register könne „vieles einfacher und schneller” abgewickelt werden. Außerdem würde die Staatsverwaltung entlastet - so, wie bereits in 19 anderen EU-Staaten.
Nur Gerichte und Notare haben Zugriff
Diehn versichert: Das Testamentsregister werde auf keinen Fall Zugriff auf den Inhalt der Testamente erhalten. Im Koalitionsvertrag ist dazu vereinbart, dass Datenschutzregeln beachtet werden und „nur Gerichte oder Notare“ Zugriff haben, die Notare auch nur „bei Darlegung eines berechtigten interesses“. Deshalb werde nur registriert, wo ein Testament aufbewahrt werde, sagt Diehn. Auch soll die notarielle Beurkundung eines Testaments nicht teurer werden als bisher: Für Beratung und Verbriefung fallen heute bei einem Vermögen von 50 000 Euro etwa 160 Euro Gebühr an.
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