Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht könnte heute den Weg für Diesel-Fahrverbote frei machen. Das Urteil könnte eine bundesweite Signalwirkung haben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Donnerstag darüber, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Ein Urteil bereits am Donnerstag gilt als möglich. Es könnte eine bundesweite Signalwirkung haben. Konkret geht es um die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind.

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Es geht um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Im Fall Düsseldorf hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Düsseldorf verklagt, weil die Stickstoffdioxid-Werte in der Landeshauptstadt viel zu hoch sind. Als Hauptverursacher der Stickoxide gelten Diesel-Autos.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht regte im September 2016 in erster Instanz örtliche Fahrverbote an und verurteilte die Bezirksregierung zur Nachbesserung beim Luftreinhalteplan. Die NRW-Landesregierung und die DUH einigten sich, den Fall höchstrichterlich klären zu lassen. Insgesamt überschritten im vergangenen Jahr neben Düsseldorf noch zehn weitere NRW-Städte die Grenzwerte. Auch wenn es um sie am heutigen Donnerstag nicht geht: Sie befürchten ein Präzedenzurteil.

NRW-Umweltministerium warnt vor Panikmache

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Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) sieht seine Stadt im Fall eines Diesel-Fahrverbotes vor einer nahezu unlösbaren Aufgabe. Das Stadtoberhaupt fürchtet einen "Schilderwald" auf den Straßen, zahlreiche Umleitungen für die am stärksten belasteten Strecken und mehrere Dutzend Sondergenehmigungen für Einsatzkräfte. Das NRW-Umweltministerium hat vor dem möglichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten vor Panikmache gewarnt. "Es gibt keinen Automatismus, dass Fahrverbote in jedem Fall erfolgen", sagte Staatssekretär Heinrich Bottermann am Mittwoch.

"Hält das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote für möglich, ist es die Aufgabe der Bezirksregierung, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen und zu schauen: Bringen uns diese Verbote weiter?", erläuterte Bottermann das Verfahren. Die Landesregierung wolle Fahrverbote vermeiden und sei zuversichtlich, dass das auch zu schaffen ist. Was die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen betrifft, sieht die NRW-Landesregierung die Automobilindustrie in der Pflicht. (dpa)