Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf rechtmäßig wären. Weitere Städte in NRW fürchten ein Präzedenzurteil.
Das NRW-Umweltministerium hat vor dem möglichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Diesel-Fahrverboten vor Panikmache gewarnt. "Es gibt keinen Automatismus, dass Fahrverbote in jedem Fall erfolgen", sagte Staatssekretär Heinrich Bottermann am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag. Das Gericht prüfe lediglich die Rechtsgrundlage für Verbote. Andere Erwartungen müssten zurückgefahren werden.
"Hält das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote für möglich, ist es die Aufgabe der Bezirksregierung, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen und zu schauen: Bringen uns diese Verbote weiter?", sagte Bottermann. Er reist am Donnerstag nach Leipzig und vertritt dort die Landesregierung. In NRW ist das Umweltministerium für das Thema zuständig.
Deutsche Umwelthilfe hofft auf Durchbruch für bessere Luft in Städten
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Im September 2016 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz bereits örtliche Fahrverbote angeregt und die Bezirksregierung verurteilt, beim Luftreinhalteplan nachzubessern. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie sieht in Fahrverboten ein probates Mittel gegen die häufig überhöhten Stickoxid-Grenzwerte in Düsseldorf. Die Landesregierung und die DUH einigten sich, den Fall höchstrichterlich in Leipzig klären zu lassen und hatten eine sogenannte "Sprungrevision" zur höchsten Instanz eingelegt.
Der Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf von 2013 werde kontinuierlich fortgeschrieben, sagte Bottermann. Darin enthalten sei ein ganzes Maßnahmenpaket, um den Grenzwert zum Schutz der Gesundheit von 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft im Jahresmittel einhalten zu können: Die Nachrüstung von Bussen, die Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs und alternativer Kraftstoffe sowie der Ausbau von Radschnellwegen. Eine zusätzliche Maßnahme könnten Diesel-Fahrverbote sein.
Die Landesregierung will Fahrverbote vermeiden
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Bottermann betonte jedoch: "Die Landesregierung will Fahrverbote vermeiden und ist zuversichtlich, dass wir das auch schaffen. "Was die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen betrifft, sehe die Landesregierung die Automobilindustrie in der Pflicht, sagte der Staatssekretär. "Wir müssen mit der Branche intensiv reden, in welcher Form technisch machbare Nachrüstungen sehr zeitnah für die Autofahrer kostenneutral realisiert werden können."
Neben Düsseldorf geht es am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Leipzig konkret auch um Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe hat jedoch auch Klage eingereicht gegen weitere NRW-Städte, die die Grenzwerte überschreiten. Die Verfahren in Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln wurden jedoch im Hinblick auf einen möglichen Entscheid in Leipzig ausgesetzt. (dpa)