Düsseldorf. Über Jahre wurde Rainer Wendt als Polizist bezahlt, obwohl er als solcher nicht im Dienst war. Strafrechtlich wird dies wohl keine Folgen haben.

Die Affäre um den jahrelang aus Steuermitteln bezahlten Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt wird strafrechtlich wohl ohne Folgen bleiben. Die Landesregierung sehe keinen Anlass, gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen, heißt es in einem Bericht des NRW-Innenministeriums an den Landtag. Das Justizministerium habe die Entscheidung geprüft und dabei keine Rechtsfehler festgestellt. Bislang seien auch keine Beschwerden gegen die Entscheidung eingegangen, teilte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

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Obwohl Wendt möglicherweise Nebeneinkünfte verschwiegen habe, habe er sich damit nicht strafbar gemacht, weil er sie nicht hätte abführen müssen, heißt es im Ministeriumsbericht. Seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land NRW habe er ebenfalls nicht verletzt. Außerdem habe er niemanden über sein Fernbleiben vom Dienst getäuscht oder dies pflichtwidrig verschwiegen.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte die Untreue-Ermittlungen vor rund zwei Wochen eingestellt. Wendt hatte jahrelang ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht als Polizist gearbeitet. Den für die Besoldung Verantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen, hatten die Ermittler berichtet. Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).Über die Frage, wer die Regelung für CDU-Mitglied Wendt zu verantworten hat, war im Landtagswahlkampf heftig gestritten worden. Die SPD hatte auch einen Untersuchungssauschuss in der Sache nicht ausgeschlossen.

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Wendt soll zudem ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Aus diesem Grund war gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dieses dauere noch an und sei noch nicht abgeschlossen, teilte das NRW-Innenministerium am Donnerstag mit. Da Wendt inzwischen Beamter im Ruhestand ist, müssten ihm schon für Sanktionen wie eine Kürzung der Pension erhebliche Verfehlungen nachgewiesen werden.

Wendt war 2010 in das Landesamt für Polizeiliche Dienste nach Duisburg gewechselt und dort nach einem Monat befördert worden, obwohl er schon damals nicht mehr zum Dienst erschienen sein soll. In der Sache war auch ein Verwaltungsermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dieses dauert noch an. (dpa)