Berlin. Bei der Bundestagswahl sind rund 59,2 Millionen an die Urnen gerufen. Das Wahlrecht hat längst nicht jeder, der in Deutschland lebt.

  • Die Bundestagswahl ist am 23. Februar
  • Dann dürfen 59,2 Millionen Menschen in Deutschland wählen
  • Wer seine Stimme abgeben darf – und wer nicht – lesen Sie hier

Die Menschen in Deutschland wählen am 23. Februar einen neuen Bundestag. Ein riesiges Unterfangen: Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind für die Bundestagswahl 2025 mindestens 59,2 Millionen Menschen an die Urnen gerufen. 30,6 Millionen Frauen sind dabei deutlich in der Überzahl: Die Männer bringen es auf gerade mal 28,6 Millionen.

Zu den Wahlberechtigten gehören 2025 auch rund 2,3 Millionen Erstwählende, die immerhin 3,9 Prozent aller Wählerinnen und Wähler stellen. Die Kohorte umfasst alle Menschen in Deutschland, die seit der Bundestagswahl 2021 volljährig geworden sind. Hier sind die Männer leicht im Plus: 1,2 Millionen Erstwähler sind männlichen Geschlechts, bei den Frauen sind es 100.000 weniger.

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Bundestagswahl 2025: Wer wählen darf

Nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, dürfen auch bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Die Voraussetzungen dafür sind

  • Volljährigkeit am Wahltag
  • Deutsche Staatsanhörigkeit
  • Mindestens drei Monate in Deutschland wohnhaft sein

Dazu dürfen nur Menschen wählen, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, also solche, denen das Wahlrecht per Gerichtsspruch aberkannt wurde.

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Bundestagswahl: Deutsche im Ausland dürfen auch wählen

Im Ausland lebende Deutsche sind ebenfalls wahlberechtigt, müssen sich aber besondere Bedinungen erfüllen. Wer etwa länger als 25 Jahre nicht in der Bundesrepublik gelebt hat, darf nicht mehr wählen. Auch gilt es, praktische Hürden zu nehmen: Auslandsdeutsche müssen einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis stellen.

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Das Wahlalter liegt in Deutschland seit 1970 bei 18 Jahren. Damals wurde es von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt. Die Altersbeschränkung gilt sowohl für das aktive Wahlrecht, also das Recht, seine Stimme abzugeben, als auch für das passive Wahlrecht. Damit gemeint ist das Recht, selbst zur Wahl anzutreten.

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Das Wahlrecht bei der Bundestagswahl ist zudem an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen in Deutschland lebende EU-Bürger nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.