Berlin. Die Länderregierungen sind alarmiert über die wachsende Zahl an arbeitslosen Flüchtlingen, die die Sozialsysteme belasten.
Im Kanzleramt schlugen die Ministerpräsidenten Alarm: Die zunehmende Zahl arbeitsloser Flüchtlinge werde zur Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik, mehr Flexibilität und Durchlässigkeit seien notwendig, erklärte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), nach der Beratung der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Die sagte bei dem Treffen zu, das Thema zum Schwerpunkt der nächsten Zusammenkunft zu machen.
Was die Politik umtreibt, ist an einer neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit ablesbar, die dieser Zeitung vorliegt: Die Zahl der Flüchtlinge, die ins reguläre Sozialsystem aufsteigen und Hartz IV beziehen, nimmt rapide zu. 777.000 Menschen aus „nicht europäischen Asylherkunftsländern“ erhalten jetzt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, ein Anstieg um 431.000 oder 124 Prozent innerhalb eines Jahres. Allein eine halbe Million Hartz-IV-Empfänger kommt aus Syrien, 110.000 aus dem Irak, 65.000 aus Afghanistan.
Jeder dritte Hartz-Empfänger ist Ausländer
Vor allem diese Entwicklung führt nun auch zu einer massiven Veränderung im Hartz-IV-System: Inzwischen ist fast jeder dritte Hartz-IV-Empfänger (31,1 Prozent) ausländischer Nationalität – 2011 lag der Ausländeranteil erst bei 19 Prozent, 2016 war die Quote schon auf 27 Prozent gestiegen. Insgesamt haben dem Behördenbericht zufolge 1,89 Millionen Ausländer Anspruch auf Hartz IV, ein Plus von 409.000 innerhalb eines Jahres.
Zum Zuwachs beigetragen haben auch EU-Bürger, etwa jene 150.000 Rumänen und Bulgaren, die aktuell die Grundsicherung beziehen. Dass die Statistik nicht insgesamt in die Höhe schießt, liegt daran, dass die Zahl deutscher Hartz-IV-Empfänger sinkt – um 235.000 innerhalb eines Jahres. Zudem stieg auch die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer binnen eines Jahres um zehn Prozent auf 3,3 Millionen – auch 188.000 Flüchtlinge sind bereits als Beschäftigte registriert, ein Anstieg um fast 50 Prozent in Jahresfrist.