An Rhein und Ruhr. . Der Städte- und Gemeindebund fordert, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in Landeseinrichtungen untergebracht werden. Das Land hält dagegen.

Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert, dass Flüchtlinge aus Herkunftsländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote künftig vom Land nicht mehr den Kommunen zugewiesen werden. Sie sollten bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Landeseinrichtungen bleiben, so Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider. Das Landesinnenministerium hält das aufgrund der Gesetzeslage derzeit für nicht möglich.

Auch interessant

Im Blick hat Schneider vor allem Flüchtlinge aus den Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien, die kaum eine Chance auf Asyl haben. Die Anerkennungsquote liegt bei unter einem Prozent. „Es ist unsinnig und teuer, wenn sich die Kommunen mit Menschen beschäftigen müssen, die ohnehin abgeschoben werden“, sagte Schneider. Das müsse geändert werden, „um die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten“, so Schneider weiter. Zudem seien Abschiebungen auf kommunaler Ebene viel schwieriger durchzusetzen, betonte Schneider. Das Land habe in seinen Einrichtungen derzeit 30 000 freie Plätze.

Hunderte Flüchtlinge aus Ländern, die als sicher gelten

Rückendeckung erhält Schneider vom Essener Sozialdezernenten Peter Renzel. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass uns immer noch Flüchtlinge aus Maghrebstaaten zugewiesen werden.“ In Essen leben mehrere hundert Flüchtlinge aus als sicher deklarierten Herkunftsländern wie den Westbalkanstaaten oder aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote. „Sie sollten in Landeseinrichtungen zurückgeführt werden. Dort kann man auch ihre Rückführungen zentral organisieren“, sagte Renzel.

Auch interessant

Das Landesinnenministerium verweist auf die Asylgesetzgebung. Danach können Flüchtlinge nur dann nicht auf die Kommunen weiterverteilt werden, wenn „eine Rückführung kurzfristig möglich ist“, so ein Ministeriumssprecher. Kurzfristig heißt: Die Verfahren müssen innerhalb von sechs Monaten beendet sein.

Beschleunigte Asylverfahren gäbe es aber nur für Flüchtlinge aus den als sicher deklarierten Herkunftsstaaten des Westbalkan und aus Georgien. „Bei Staaten, die bei Rückführungen nicht ausreichend kooperieren, müssen die Asylsuchenden aus den Landeseinrichtungen entlassen und einer Kommune zugewiesen werden“, so der Sprecher weiter. Dies gelte auch für Flüchtlinge aus den Maghrebstaaten. Dies zu ändern, sei vor allem Aufgabe des Bundes.