NRW. . Für alte Diesel sind bestimmte Innenstadt-Bereiche womöglich bald tabu: Die Kommunen in NRW sollen eigenständig Fahrverbote verhängen dürfen.
- Kommunen sollen bald selbst darüber entscheiden, ob sie bestimmte Autos aus Innenstädten verbannen
- Neuer Gesetzesentwurf aus dem Bundesumweltministerium soll ab Januar diskutiert werden
- Die Initiative erfolgt wohl auf Druck diverser Oberbürgermeister
Das Autofahren in vielen Innenstädten könnte bald stark eingeschränkt werden. Die Städte an Rhein und Ruhr sollen in Zukunft sollen selbst darüber entscheiden können, wie sie die Bevölkerung schnellstmöglichst vor gesundheitsgefährdenden Diesel-Schadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffdioxiden schützen. Ob in bestimmten Fällen auch Fahrer alter Benzinautos betroffen sein könnten, ist unklar. Das Bundesumweltministerium will im Januar einen Gesetzentwurf vorlegen, der Kommunen grundsätzlich Rechtssicherheit beim Verhängen von Fahrverboten gibt.
Nach ersten Plänen von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sollen die Städte entscheiden können, ob sie:
- in Eigenregie Plaketten ausgeben und damit regeln, welche schadstoffarmen Diesel- oder Benzinfahrzeuge in festgelegte Verbotszonen rollen dürfen,
- oder bestimmte Zonen für schadstoffreiche Dieselfahrzeuge so sperren, dass die Fahrer lediglich den nächsten Haltepunkt des öffentlichen Nahverkehrs, zum Beispiel einen S-Bahnhof, erreichen,
- oder das „Pariser Modell“ einführen, wie es die französische Hauptstadt praktiziert. Das bedeutet: Fahrzeuge mit geraden Kfz-Endziffern dürfen nur an geraden Datumstagen in die Stadt, Autos mit ungeraden Endziffern nur an ungeraden Tagen.
Nachdem die Konferenz der Umweltminister der Länder keinen eigenen Vorschlag zur Eindämmung der Feinstaub- und Stickoxid-Emmissionen vorgelegt hatte und der Plan einer „blauen Plakette“ gescheitert ist, hat Hendricks offenbar auf Drängen mehrerer Oberbürgermeister diesen Weg der flexiblen Möglichkeiten eingeschlagen. Denn die Kommunen stehen derzeit unter massivem Druck der EU, die gegen Deutschland rechtlich vorgeht, vor allem aber der Justiz.
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Die Richter haben schon in mehreren Fällen im süddeutschen Raum Klagen der Organisation „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) stattgegeben. Insgesamt sind bundesweit 15 Städte verklagt worden, weil bei ihnen im Jahresmittel der erlaubte Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird.
Und das ist die Lage in NRW: Die Umwelthilfe hat gegen die Städte Gelsenkirchen, Essen, Düsseldorf, Köln, Bonn und Aachen auf Einhaltung der Diesel-Abgaswerte geklagt. Die Klage, die den Verkehr in Düsseldorf betrifft, ist vom Verwaltungsgericht positiv entschieden worden und wird wohl noch 2017 höchstrichterlich durch das Bundesverwaltungsgericht in der so genannten Sprungrevision behandelt. Fällt auch die Entscheidung der Bundesrichter zugunsten der Umwelthilfe aus, könnten Fahrverbote für Dieselautos zwingend schon mit Beginn des Jahres 2018 in allen deutschen Städten in Kraft treten, in denen die vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden. Geregelt werden könnte dies mit dem Verkehrsschild 251 „Verbot für Kraftwagen“.“
Die Umwelthilfe rät in den Fällen Essen, Gelsenkirchen, Düsseldorf und Köln auch zu einer schnellen Umrüstung der Busflotte der öffentlichen Verkehrsbetriebe auf schadstoffärmere Motoren. Auf keinen Fall sollten private Autohalter mehr Diesel-Autos kaufen, „wenn sie mobil bleiben wollen“, sagt der Chef der DUH, Jürgen Resch.