Düsseldorf. . In NRW klagen Kommunen gegen Vorgaben der Landesregierung zur Inklusion. Die Klage droht vor dem Verfassungsgericht zu scheitern.
Mehr als 50 NRW-Kommunen drohen mit einer Verfassungsklage gegen die Vorgaben der Landesregierung zur Inklusion in Schulen zu scheitern. Die Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, sprach gestern bei einer Anhörung in Münster von einer „problematischen Beschwerdebefugnis“. Ob die Klage zulässig ist, will das höchste NRW-Gericht später entscheiden.
Die klagenden Kommunen, zu denen neben Hattingen, Moers, Kleve, Unna, Brilon und Meschede viele kleinere ländliche Gemeinden gehören, wehren sich gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzausstattung des Landes für die zunehmende Regelbeschulung behinderter Kinder. Seit 2014/15 haben Eltern in NRW einen Rechtsanspruch, auch Kinder mit Handicap in eine Regelschule zu schicken. Da die Kommunen Integrationshelfer und Begleiter für diese Schüler bezahlen müssen, überweist das Land jährlich 35 Millionen und will die tatsächlichen Ausgaben regelmäßig überprüfen.
Kosten können mit Geld vom Land nicht gedeckt werden
Aus Sicht der Kommunen reicht die Unterstützung nicht. Paderborns Sozialdezernent Wolfgang Walter kritisierte, dass seine Stadt Landeshilfen von 300. 000 Euro erhalte, jedoch durch die Inklusion Jugendhilfe-Ausgaben von mehr als eine Million Euro habe. Gleichzeitig würden die vom Land maßgeblich finanzierten Förderschulen aufgegeben. „Das Land spart möglicherweise tatsächlich auf Kosten der Mehrausgaben bei den Kommunen“, sagte Walter.
Die Hattinger Sozialdezernentin Beate Schiffer nannte als Beispiel die Kosten für Integrationshelfer. 2017 hat Hattingen 1,1 Millionen Euro für die Begleitung von 113 Kindern veranschlagt. Die Stadt erhalte nur ein Drittel der Summe zurück.
Schülerzahlen an Förderschulen sind gesunken
Die Schülerzahlen in den Förderschulen sind landesweit gegenüber dem Vorjahr um 2900 auf 75. 100 gesunken. Seit 2012 sind fast 200 Förderschulen in NRW geschlossen worden. Der Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der an allgemeinen Schulen unterrichtet werden soll, ist binnen eines Jahres um 6800 auf 53. 900 gestiegen. Der Inklusionsanteil liegt damit in NRW bei 42 Prozent.
Das Verfassungsgericht ließ durchblicken, dass die Kommunen mit ihrer Klage gegen das Schulrechtsänderungsgesetz vom November 2013 wohl das falsche Instrument gewählt haben. Darin ist die Finanzausstattung für die Inklusion gar nicht geregelt.