München. Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht begründete das Urteil mit der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer und der fehlenden Reue des Angeklagten.
Der Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Horst Mahler ist wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München begründete die Höhe der Strafe am Mittwoch mit der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer und der fehlenden Reue des Angeklagten, der das Verfahren als Bühne habe missbrauchen wollen.
Der Vorsitzende Richter Martin Rieder bezeichnete Mahler in seiner Urteilsbegründung als «völlig uneinsichtig und gänzlich unbelehrbar». Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Rechtsextremist hatte in einem Internet-Video und auf CD den Holocaust geleugnet und zu Hass und Gewalt gegen Juden aufgestachelt. Den Prozess provozierte er durch eine Selbstanzeige.
"Nationalistisches Gequake"
In langen Ausführungen während des Verfahrens leugnete Mahler den Völkermord an den Juden erneut und drohte dem Gericht, dessen Rechtmäßigkeit er in Frage stellte. Sein strafbares Verhalten während des Prozesses und die pseudowissenschaftlichen Vorträge, in denen er unter anderem die Bibel und den Philosophen Hegel zitierte, veranlassten das Gericht zu ungewöhnlich deutlichen Worten. Rieder warf Mahler «nationalistisches Gequake» vor und fragte den Verurteilten: «Wie kann man auf so einen Schwachsinn kommen?»
Der Richter sagte, Mahler dränge sich seit 40 Jahren immer wieder in den Mittelpunkt, zunächst als Links-, später als Rechtsextremist. Rieder zitierte aus einem Buch Mahlers, in dem dieser vor 30 Jahren scharf gegen den Nationalsozialismus Stellung genommen hatte. Der Verurteilte sei ein «selbstgerechter Darsteller, der seine Show abzieht».
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Im Gerichtssaal habe er dies fortsetzen wollen, weil ihm andernorts niemand mehr zuhöre. Besonders schlimm sei die Verunglimpfung der unschuldigen Opfer des Nationalsozialismus. «Es ist so, als ob diese Leute nochmal sterben müssten. Deshalb ist die Horst-Mahler-Show jetzt auch beendet.»
Haftbefehl erlassen
Allein das Alter des Angeklagten habe ihn vor einer noch längeren Haftstrafe bewahrt, sagte Rieder. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Mahler nahm das Urteil mit unbewegter Miene entgegen. Das Gericht erließ einen sofortigen Haftbefehl gegen ihn, weil Fluchtgefahr bestehe und der Verurteilte mehrfach angekündigt habe, den Holocaust weiterhin zu leugnen.
Der Angeklagte verzichtete auf eine Stellungnahme zum Urteil und gab nur ein wütendes Knurren von sich. Staatsanwältin Andrea Titz sagte, sie sei überzeugt, dass er Revision einlegen werde.
Mahler ist bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Als Anwalt war er in den 70er Jahren Gründungsmitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) und vertrat 2003 als NPD-Mitglied die rechtsextremistische Partei im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (ap)