Essen. Gaffer an Unfallorten sollen künftig härter bestraft werden. Mehrere Länder fordern Haftstrafen und Beschlagnahme von Handys. Polizeigewerkschaft kritisiert “unfassbare Sensationsgeilheit“.

Mit einer Ausweitung des Strafrechts will der Gesetzgeber dem wachsenden Problem von Gaffern an Unfallstellen entgegenwirken. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz, Notarzt oder Rettungsdienst nach Unglücken nur durch seine bloße Anwesenheit behindert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geld­strafe drohen. Das sieht ein vom Land NRW unterstützter Gesetzesentwurf vor, der am Freitag auf Initiative Niedersachsens und Berlins im Bundesrat eingebracht wurde.

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Der Vorstoß der Länder zielt auf eine Lücke im Strafrecht ab. Zu­nehmend sei festzustellen, dass sogenannte Gaffer mit Mobiltelefonen bei schweren Unfällen verunglückte Personen fotografierten, statt zu ­helfen, heißt es in der Begründung des Antrags. Dies sei nicht nur eine Missachtung von Persönlichkeitsrechten, sondern gefährde auch die Unfallopfer.

Nach bisheriger Rechtslage machen sich Katastrophen­touristen und Schaulustige aber nur dann strafbar, wenn sie die Rettungsarbeiten mit Gewalt behindern. Das soll sich nun ändern. Künftig soll auch eine rein passive Behinderung strafrechtlich relevant sein. Geahndet werden kann dann jedes Ver­halten, das die Rettungsarbeiten zumindest erschwert, etwa durch bloßes Sitzen- und Stehenbleiben. Erstmals unter Strafe gestellt werden soll auch das Anfertigen und Verbreiten bloßstellender Bilder von Toten.

Beschlagnahme von Mobiltelefonen möglich

Der stellvertretende NRW-Vor­sitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, begrüßte den Gesetzesvorstoß ausdrücklich. „Die Behinderung von Einsatzkräften bei Unfällen durch Gaffer ist ein neues Phänomen, das dringend einer ­gesetzlichen Regelung bedarf“, sagte Mertens unserer Zeitung. Eine Rechtslage, die Gaffen unter Strafe stelle, könne Polizeibeamte in die Lage versetzen, Mobiltelefone von Gaffern als ­Beweismittel zu beschlagnahmen.

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Kohlstadt, Michael WAZ
Von Michael Kohlstadt

Gaffer-Fälle haben sich in der ­letzten Zeit gehäuft. In Hagen behinderten jüngst Hunderte Schaulustige die Notfallretter einer schwerverletzten Zehnjährigen. In Balve erfuhren die Eltern vom Tod ihres ­Sohnes über ein Facebook-Bild. Ein Gaffer hatte es an der Unfallstelle auf der A 64 bei Iserlohn geschossen.

GdP-Vorsitzender kritisiert "unfassbare Sensationsgeilheit" mancher Menschen

„Die Sensationsgeilheit mancher Menschen ist unfassbar“, so Mertens. Der Länderentwurf wird nun weiter beraten. Zieht später der Bundestag mit, kann er als Gesetz in Kraft treten. Der Zeitpunkt ist aber offen.