Düsseldorf. Feste so laut feiern wie sie fallen - das gilt für Karnevalisten und Kirmes-Fans in NRW künftig umso mehr: Möglich macht's Umweltminister Remmel.

  • NRW-Umweltminister Johannes Remmel stellt neuen Erlass zum Umgang mit Freizeitlärm vor
  • Künftig dürfen an 18 Veranstaltungstagen im Jahr die Lärm-Richtwerte überschritten werden (bisher 10)
  • Der neue Erlass erleichtert vor allem eine flexiblere Genehmigung traditioneller Veranstaltungen

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können demnächst mehr Veranstaltungen genehmigen, bei denen eine Überschreitung der Lärm-Richtwerte zu erwarten ist. Künftig dürfen sie auf den jeweiligen Festplätzen bis zu 18 statt bisher nur 10 solcher Veranstaltungstage jährlich zulassen - etwa bei Schützen- oder Volksfesten.

Das geht aus einem neuen Erlass zum Umgang mit Freizeitlärm hervor, den NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag in Düsseldorf vorgestellt hat. Die Grenzwerte für Lärm werden aber nicht verändert. Damit bleibe der Anwohnerschutz gewahrt, betonte der Minister. Der Wunsch nach mehr Flexibilität sei aus den Kommunen gekommen, berichtete Remmel. Diese seien besorgt, dass womöglich wegen zu enger Vorgaben populäre Festivals abwandern könnten. Der grüne Minister novelliert nun den Erlass. Damit können auch die strengeren Ruhevorgaben für Nachtzeiten, die werktags in der Regel ab 22.00 Uhr gelten, um zwei Stunden nach hinten geschoben werden.

Frühzeitig um Verständnis werben

Die im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Lärmobergrenzen, die nach Tageszeit, Ereignis und Veranstaltungsort - etwa im Wohn- oder Industriegebiet - zwischen 35 und 70 Dezibel variieren, bleiben im Grundsatz aber bestehen. Der neue Erlass erleichtert vor allem eine flexiblere Genehmigung traditioneller Veranstaltungen wie Schützen- und Volksfeste, Kirmes oder Karnevalsveranstaltungen. Auch für andere Freizeit-Spektakel gibt es Ausnahmemöglichkeiten.

Die Erweiterung der Genehmigungsspielräume auf 18 Tage bezieht sich nicht auf komplette Stadtteile, sondern auf Veranstaltungsflächen - das reicht von traditionellen Kirmes- und Zirkusplätzen über Hundedressur-Wiesen bis zu Freilichtbühnen und Vergnügungsparks. Eine Großstadt wie Köln kann demnach für mehrere Flächen jeweils 18 Tage genehmigen."Der Erlass verfolgt das Ziel, einen Ausgleich zwischen den Interessen an Freizeitgestaltung und dem Bedürfnis nach Ruhe zu finden", sagte Remmel. Kommunen, die darüber nachdenken, mehr Veranstaltungen zuzulassen, empfahl er, ein Konzept für ein ganzes Jahr zu erstellen und bei Anwohnern frühzeitig um Verständnis zu werben. (dpa)