Düsseldorf. . Mehr Geburten und Flüchtlingskinder erhöhen den Bedarf an Kitaplätzen in NRW. Zudem soll ein neues Gesetz den Ausbau der Randstunden-Betreuung regeln.

Der Ausbau der Kita-Plätze in NRW geht deutlich schneller voran: Zum neuen Kindergartenjahr 2016/17 wurden 18 500 zusätzliche Betreuungsplätze gemeldet. Damit verfügt NRW über 638 000 Plätze in Kitas und bei Tagesmüttern für Kinder unter und über drei Jahre. Familienministerin Christina Kampmann (SPD) erwartet, dass NRW mit einer Versorgungsquote von 37,1 Prozent bei den Unter-Dreijährigen die „rote Laterne“ der Länder abgeben kann.

NRW erfüllt Rechtsanspruch für Ein- bis Zweijährige

Für Ein- bis Zweijährige steigt die Versorgungsquote in NRW geringfügig auf 55,2 Prozent. Damit erfüllt NRW den geltenden Rechtsanspruch. Den geringen Anstieg der Quote um 0,3 Prozent begründete Kampmann mit steigenden Geburtenraten sowie dem Zuzug von Flüchtlingskindern. Neben 3000 Flüchtlingskindern unter drei Jahren werden auch mehr als 7000 über drei Jahre in Kitas oder von Tagesmüttern betreut.

Auch interessant

Insgesamt liegt die Versorgungsquote der Über-Dreijährigen in NRW bei über 90 Prozent – im letzten Jahr vor Schuleintritt gehen fast 100 Prozent der Kinder in die Kita. Die Grünen-Abgeordnete Andrea Asch erinnerte aber daran, dass der Bedarf der Eltern in Ballungszentren nicht gedeckt sei.

Kampmann kündigte für die nächste Wahlperiode ein neues Kita-Gesetz an, in dem auch der Ausbau der Randstundenbetreuung geplant ist. In Essen soll auch – als Ausnahmeregelung – eine 24-Stunden-Öffnungszeit getestet werden.

24-Stunden-Kita in Essen als Testangebot

Nach dem Wegfall des Betreuungsgeldes will NRW die freiwerdenden Bundesmittel von 431 Millionen Euro für frühkindliche Bildung einsetzen. Neben zusätzlich 331 Millionen Euro für den laufenden Betrieb der Kitas sollen weitere 100 Millionen Euro für Investitionen in Ü3-Plätze fließen. Ab August 2016 erhalten alle Träger der landesweit 9549 Kindergärten in NRW zusätzlich mindestens 100 bis 400 Euro Zuschlag pro Kind.