Essen. . Ein dreifacher Vater fordert geringere Sozialbeiträge für Eltern - das Bundessozialgericht entscheidet am Mittwoch über seine Musterklage.

Markus Essig und seine Frau haben drei Kinder groß gezogen. Zwei Mädchen und einen Jungen. Und sie haben regelmäßig Beiträge gezahlt - für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenkasse. Deutschland profitiert von solchen Familien, und zwar doppelt: Sie füllen die Sozialkassen und sie sorgen mit ihrer Erziehungsleistung dafür, dass es auch künftig genügend Beitragszahler gibt. Doch ist das gerecht? Müssten Familien wie die Essigs bei den Beiträgen nicht stärker entlastet werden? Markus Essig kämpft seit Jahren für eine neue Regelung. Am Mittwoch entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel über seine Klage.

Die Kinder, um die es geht, sind längst erwachsen

Die drei Kinder der Essigs sind heute längst erwachsen - als ihr Vater den Weg durch die Instanzen antrat, waren sie noch Schulkinder: Eltern investieren viel Zeit, Geld und Energie in ihre Kinder und sorgen damit für eine neue Generation von Beitragszahlern. Darüber hinaus zahlen sie – abgesehen von einem Aufschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent – die gleichen gehaltsabhängigen Beiträge wie Kinderlose. Eine Belastung, die bei vielen Familien dazu führt, dass das restliche Einkommen kaum zum Leben ausreicht.

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Im Kassler Musterprozess der Familie Essig geht es deshalb nicht nur um den Einzelfall des Freiburger Diakons und seiner Frau: Sollten die Richter die Klage an das Bundesverfassungsgericht weiterleiten, könnte sich am Ende die Rechtslage für viele Millionen Eltern ändern. Unterstützt wird die Klage unter anderem vom Familienbund der Katholiken, vom Deutschen Familienverband und einem namhaften Juristen: Der ehemalige hessische Sozialrichter Jürgen Borchert setzt sich seit langem für mehr Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung ein. Borchert argumentiert mit dem „Beitragskinderurteil“ von 2001: In dessen Folge wurde der Beitragssatz für Kinderlose in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozent erhöht. Doch das reicht nach Ansicht der Kläger nicht aus: Die Erziehungsleistung werde erst dann richtig berücksichtigt, wenn die Entlastung differenziert nach der Kinderzahl erfolgt.

Der Staat entlastet Familien an vielen anderen Stellen

Hinzu kommt: Die Karlsruher Richter hatten damals nach Borcherts Auffassung nicht nur die Pflegeversicherung im Blick: Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber verpflichtet, die Bedeutung des Urteils für andere Zweige der Sozialversicherung, also auch für die Renten- und die Krankenversicherung zu prüfen. „Das ist nicht geschehen.“ Sollte das Kassler Sozialgericht die Klage der Essigs an das Verfassungsgericht weiterreichen, stünden die Chancen daher nicht schlecht, dass die Karlsruher Richter ihre familienfreundliche Rechtsprechung von 2001 bekräftigen.

Doch auch das Gegenargument wiegt schwer: Bereits heute entlastet der Staat Familien etwa durch steuerliche Freibeträge, durch die Anrechnung von Kinderziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung oder durch die kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern in der Krankenversicherung.

Jedes Kind bedeutet ein Plus von 50.000 Euro

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung stärkt allerdings auch hier die Position der Kläger: Nach Berechnungen des Bochumer Sozialwissenschaftlers Martin Werding bringt jedes Kind der Rentenkasse in seinem Leben durchschnittlich einen Überschuss von 77.000 Euro. In der Krankenversicherung sind es 33.600 Euro, in der Pflegeversicherung 12.300 Euro. Zwar kommen sämtliche Steuerzahler - egal, ob kinderlos oder nicht - für die Kosten von Kitas, Schulen, Kindergeld und Elterngeld auf und finanzieren etliche weitere familienpolitische Maßnahmen. Doch alles das wiegt laut Studie die Investitionen von Familien in ihren Nachwuchs nicht annähernd auf. Danach zahlt jedes Kind im Durchschnitt im Laufe seines Lebens rund 50.000 Euro mehr in die Sozialkassen und ins Steuersystem ein, als es an staatlichen Zuschüssen und Leistungen für Betreuung und Bildung erhält.