Köln. Tausende Kölner Briefwähler müssen ihre Stimme für die Oberbürgermeister-Wahl erneut abgeben. Die Stimmzettel erfüllen die Anforderungen nicht.

Nach der Stimmzettel-Panne bei der Wahl des Oberbürgermeisters in Köln dürfen die bereits abgegebenen Stimmen nicht gewertet werden. Das habe die Bezirksregierung am Mittwochnachmittag mitgeteilt, berichtete die Stadt. Eine "rechtsfehlerfreie Korrektur" des fehlerhaften Stimmzettels sei nach Ansicht der Aufsichtsbehörde nur möglich, wenn die Briefwähler Gelegenheit erhielten, "anhand des neuen Stimmzettels ihren Wählerwillen auszuüben".

Die Bezirksregierung hatte den bisherigen Stimmzettel als Benachteiligung parteiloser Kandidaten gewertet. Die Stadt lässt zwar einen neuen Stimmzettel drucken, wollte die schon abgegebenen Stimmen aber werten. Denn bis Dienstag hatten bereits rund 53 000 Wähler abgestimmt.

Stadt Köln will an Wahltermin festhalten

Der neue Oberbürgermeister soll wie geplant am 13. September gewählt werden. "Aus meiner Sicht wird die Wahl zum geplanten Termin stattfinden - es sei denn, die Aufsichtsbehörden ordnen einen neuen Termin an", sagte Kölns Wahlleiterin Agnes Klein dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). Für eine solche Entscheidung der Bezirksregierung und des Innenministeriums gebe es derzeit aber keine Anhaltspunkte.

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Experten rechnen damit, dass nach der Stimmzettel-Panne das Ergebnis der Kölner Oberbürgermeisterwahl vor Gericht keinen Bestand haben wird. "Eine Wahl mit zwei eklatant unterschiedlichen Wahlzetteln ist natürlich eine Verletzung des Gleichheitsprinzips", sagte der Politikwissenschaftler Prof. Emanuel Richter von der Technischen Hochschule Aachen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Ich rechne damit, dass diese Verletzung vor Gericht anfechtbar ist und die Wahl damit ungültig." Der Wissenschaftler sprach sich dafür aus, den Wahltermin zu verschieben.

Ähnlich äußerte sich der Kommunalrechtler Prof. Janbernd Oebbecke von der Universität Münster. "Wenn die Wahl durchgeführt wird, dann kommt es darauf an, ob ein Wahlfehler vorliegt und ob er sich ausgewirkt hat", sagte er der dpa. Die Bezirksregierung habe die bisherigen Stimmzettel beanstandet, daher sei es aus heutiger Sicht schon "ziemlich unsicher, dass die Wahl gültig ist". Selbst wenn Frau Reker gewinnen sollte, seien ja noch andere parteilose Kandidaten da. "Von denen kann jeder anfechten und sagen, es hätte daran gelegen - es sei denn, es gibt ein Ergebnis, das so ausfällt, dass es auf die 53 000 Stimmzettel nicht ankommt." Dies sei aber relativ unwahrscheinlich.

Nicht die erste Wahlpanne in Köln

Am Dienstag hatte die Bezirksregierung Köln rechtliche Bedenken gegen den bisherigen Stimmzettel angemeldet, der die Parteien der Kandidaten hervorhebt. Er verstoße gegen "die Wahlgleichheit und das Recht auf Chancengleichheit", hatte die Aufsichtsbehörde bemängelt. Befürchtet wurde, dass die parteilosen Kandidaten benachteiligt werden. Drei der sieben Kandidaten gehören keiner Partei an. Darunter ist auch die Kölner Sozialdezernentin Henriette Reker, die von CDU, FDP und den Grünen unterstützt wird.

Der Stimmzettel weiche von den Vorgaben der Kommunalwahlordnung NRW in erheblichem Maß ab, hieß es. Die Kurzbezeichnung der Partei sei etwa zweieinhalb Mal so groß wie der Familienname gedruckt. Damit falle die Kurzbezeichnung der Partei dem Nutzer als erstes ins Auge und erreiche damit einen "Überstrahlungseffekt". Dies dränge die sonstigen auf dem Stimmzettel enthaltenen Informationen in den Hintergrund.

Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Wahlpanne in Deutschlands viertgrößter Stadt für Aufsehen gesorgt. Bei den Kommunalwahlen 2014 waren in einem Briefwahlbezirk bei der Ergebnisfeststellung die Stimmen für die CDU und die SPD vertauscht worden. Die CDU setzte schließlich gerichtlich eine Neuauszählung durch - mit gravierenden Folgen: SPD und Grüne verloren im Stadtrat ihre Ein-Stimmen-Mehrheit. (dpa)