Berlin. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Der ehemalige oberste Datenschützer übt heftige Kritik.
Zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen will die Bundesregierung eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen. Nach langen Auseinandersetzungen brachte das Kabinett am Mittwoch die Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf den Weg. Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.
Der ehemalige oberste Datenschützer Deutschlands, Peter Schaar, hatte vor einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. "Es ist rechtlich sehr problematisch, dass Daten über sämtlichen Telefon- und Internetnutzern aufgezeichnet werden sollen - auch von denjenigen, die nicht im Entferntesten im Verdacht stehen, irgendetwas mit schweren oder sogar terroristischen Straftaten zu tun zu haben", sagte Schaar.
Nach dem Beschluss des Kabinetts geht der Gesetzentwurf nun an den Bundestag.
Bundesregierung beweist nicht einmal die Notwendigkeit
Die Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland schon einmal, doch das Bundesverfassungsgericht kassierte die Regelung 2010 als verfassungswidrig. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legte auf Drängen von SPD-Chef Sigmar Gabriel nun einen neuen Vorschlag vor. Das Gesetz spricht von einer "Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten". Die Dauer der Speicherung wurde verkürzt, Vorgaben für die Sicherheit der Daten kamen hinzu.
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Schaar ist dennoch gegen eine Wiedereinführung. "Die erste Frage ist doch: Brauchen wir das überhaupt?" fragte er. "Die Bundesregierung bleibt den Nachweis schuldig, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff unerlässlich ist". Seine Haltung ist klar: "Eine anlasslose, alle Telefonkunden und Internetnutzer betreffende Vorratsdatenspeicherung halte ich für grundrechtlich nicht vertretbar."
Schon das Speichern ist problematisch
Auch die Daten von Ärzten, Anwälten oder Journalisten, die eine Schweigepflicht oder das Recht zur Zeugnisverweigerung haben, sollen gespeichert werden. Ermittler dürfen die Daten zwar nicht verwerten, doch Schaar bewertet schon die Speicherung als problematisch.
Kritik an dem Vorhaben kommt auch aus der Wirtschaft. Der Internetverband eco etwa hält die Vorgaben zum Teil für praktisch nicht umsetzbar. Schaar kritisierte auch das schnelle Verfahren. Die Bundesregierung will das Gesetz möglichst zügig verabschieden. Schaar war bis 2013 zehn Jahre lang Bundesdatenschutzbeauftragter. (dpa)