Berlin. . Bundesjustizminister Heiko Maas hat Gesetzentwürfe vorgestellt, mit denen homosexuelle Partnerschaften an das Eherecht angepasst werden.
Homosexuelle Paare sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht nur mehr Rechte bekommen. Ihnen drohen künftig auch die gleichen Strafen wie Eheleuten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) will das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen.
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Danach droht sowohl für Doppelehen als auch für doppelte Lebenspartnerschaften eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bestraft werden auch Eheleute, die nebenher eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, oder umgekehrt Personen, die aus einer solchen Partnerschaft heraus eine Ehe schließen. Die Änderung des Strafgesetzbuches ist Teil eines Pakets, das eingetragene Partnerschaften rechtlich stärker an die Ehe heranführen soll. Insgesamt sollen in 23 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Vorschriften für die Ehe auf Lebenspartnerschaften ausgedehnt werden.
Grünen-Politiker Beck: Maas-Entwurf ist völlig unzureichend
Dabei geht es beispielsweise um das vorrangige Recht, in den Mietvertrag des verstorbenen Lebenspartners einzutreten. Allerdings lässt das Justizministerium in der Kabinettsvorlage und in der Gesetzesbegründung keinen Zweifel daran, dass die Reform eher geringe Bedeutung haben wird. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck kritisierte den Entwurf als völlig unzureichend. Minister Maas betonte, es handele sich nur um einen „weiteren Schritt“ auf dem Weg zur umfassenden Gleichstellung.
Homosexuelle - von der Verfolgung zur Gleichstellung
Der "Schwulenparagraf" 175 bestrafte "widernatürliche Unzucht" zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen. Die Nazis verfolgten Homosexuelle systematisch: 50.000 wurden verurteilt, Tausende in KZs erniedrigt, etwa 7000 ermordet.
Die Bundesrepublik übernahm den vom NS-Regime verschärften Paragrafen. Laut Lesben- und Schwulenverband war er allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik Grundlage für die Verurteilung von 45.000 Menschen - mehr als viermal so viele wie in der Weimarer Republik (1918-1933). In der DDR, wo der Paragraf 1968 gestrichen wurde, konnten Schwule meist unbehelligter leben. Seit 1969 ist Sex unter erwachsenen Männern über 21 auch im Westen nicht mehr strafbar. 1972 gab es in Münster die erste deutsche Schwulendemo, in den folgenden Jahren gewann die Homosexuellenbewegung an Fahrt.
Erst 1994 wurde der "Schwulenparagraf" endgültig gestrichen. Schwule und Lesben wurden gesellschaftlich zunehmend akzeptiert. 1999 konnten sich gleichgeschlechtliche Paare auf Hamburgs Standesämtern erstmals in Deutschland in ein Partnerschaftsbuch eintragen. 2001 ermöglichte ein Bundesgesetz eingetragene Partnerschaften.
Grundsätzlich sind "Eingetragene Lebenspartnerschaften" immer noch nicht mit der traditionellen Ehe gleichgestellt. Das Bundesverfassungsgericht brachte den Prozess aber seit 2001 mit sechs Urteilen voran. Bei Erbschaft, Schenkung und Bafög sorgte Karlsruhe ebenso für eine Angleichung wie bei Grunderwerbsteuer, Vermögensbildung, Hinterbliebenenversorgung und steuerlichem Ehegattensplitting. Bei der gemeinsamen Adoption durch lesbische und schwule Paare gibt es weiterhin keine gleichen Rechte. (dpa)
Weitergehende Änderungen, etwa beim Adoptionsrecht, hatten die Unionsfraktion und unionsgeführte Ministerien abgelehnt. „Das ist das Optimum, was wir erzielen konnten“, sagte SPD-Rechtspolitiker Karl-Heinz Brunner. Die Debatte um eine volle Gleichstellung homosexueller Paare mit Eheleuten geht unterdessen weiter, nachdem die Iren für die Eheschließung auch von Homosexuellen gestimmt hatten. Unionspolitiker erklärten, dass mit einer solchen Entscheidung in dieser Wahlperiode nicht zu rechnen sei.