Essen. Heftige Klatsche für Deutschland vor Gericht: Mächtige Zugmaschinen von Sattelschleppern sind nicht immer als Lkw zu bewerten, meint eine österreichische Firma.
Immer mehr Ärger mit der Maut. Zwar kassiert der Staat heute schon rund vier Milliarden Euro pro Jahr von in- und ausländischen Lkw-Spediteuren. Mit der Ausweitung der Mautpflicht ab 1. Juli auf 1100 Kilometer Bundesstraße und ab Oktober auf alle Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird es noch einmal kräftig in der Steuerkasse scheppern.
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Doch nach der Methode „David gegen Goliath“ organisiert sich Widerstand. Eine österreichische Firma liefert sich mit dem Bundesamt für Güterverkehr seit Jahren einen bizarren Rechtsstreit. Jetzt hat sie ihn – vorerst? - gewonnen.
Sattelschlepper ohne Auflieger kein Lkw? Klage gegen Maut
Das Geschäftsmodell der Österreicher ist ziemlich erfolgreich. Die Dienstleistung heißt: Den Fahrer für die Überführung nagelneuer Sattelschlepper-Zugmaschinen anzubieten. Der bringt die Zugmaschine vom Hersteller zum Käufer des meist zwei- oder dreiachsigen Gefährts, der dann erst nach der Überführungsfahrt den Sattelschlepper-Auflieger ankoppeln muss.
Zugmaschinen sind gewaltige Brocken. Manche Pkw-Fahrer beeindrucken sie heftig. Doch so solo unterwegs, ist das Fahrzeug natürlich weniger schwer. Und damit: Kein Lkw. Sagen die Österreicher. Und widersetzen sich den deutschen Kontrolleuren.
Am 14. Juli 2010 stoppten die den Volvo FH 13 mit dem österreichischen Überführungskennzeichen 0-0000 auf der Fahrt vom belgischen Gent ins österreichische Salzburg und verlangten 59,58 Euro Maut. Der Fahrer weigerte sich, zu zahlen. Sein Chef erhob ein Jahr später Klage gegen den Zahlungsbescheid der deutschen Behörden.
Gericht entschied: Zugmaschinen müssen keine Lkw sein
Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Köln: Eine fabrikneue Zugmaschine muss nicht ausschließlich dem Güterverkehr dienen, wie es das Gesetz als Voraussetzung für die Mauterhebung nennt. Sie kann auch für „andere Zwecke“ nützlich sein. Und deswegen sei sie nicht mautpflichtig.
Das Bundesamt für Güterverkehr in Köln sieht das völlig anders. Es legt nicht nur Berufung beim obersten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgericht in Münster ein. Es stellt auch trotzig fest: Das Bundesamt werde seine Verwaltungspraxis nicht ändern und weiterhin die Einhaltung der Mautpflicht kontrollieren…
Doch da könnten die Kölner ganz schlechte Karten haben. Sattelschlepper-Zugmaschinen werden auch in der Straßenverkehrsordnung wegen ihres Gewichts eher der Abteilung Pkw zugeordnet - und dürfen zum Beispiel in reinen Wohngebieten vor der Haustür parken. Klagen von genervten Anwohnern scheitern regelmäßig.