Düsseldorf. . Es ist eins der meistverkauften Unkrautvernichtungsmittel der Welt: “Roundup“. Jetzt steht Hauptbestandteil Glyphosat im Verdacht, Krebs zu errregen.

Es tötet Unkräuter im Beet und Wildwuchs zwischen Pflastersteinen; unter Hobbygärnern ist es beliebt, Landwirte und Winzer sprühen es auf Felder und Weinberge: Glyphosat ist weltweit die Nummer eins unter den Unkrautbekämpfern. Umstritten war es in Deutschland immer schon. Aber nun dringen NRW, Niedersachsen und Hessen auf ein schnelles Verbot des Unkrautbekämpfungsmittels. Es soll nicht mehr an Privatleute verkauft werden.

Glyphosat ist Hauptbestandteil des weltweit bekanntesten und seit rund 40 Jahren verkauften Herbizids „Roundup“ aber auch vieler anderer vergleichbarer Produkte. Hintergrund der Verbotsinitiative sind neue Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO). De­ren Krebsforschungsagentur IARC hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ für den Menschen eingestuft.

Monsanto, Bayer und BASF betroffen

Diesem „Breitband-Herbizid“, geeignet zur Vernichtung einer Vielzahl von Pflanzen, sind häufig wirkungsverstärkende Stoffe (Tallowamine) zugesetzt, die nach Ansicht der rot-grünen Landesregierung auch verboten werden sollten. Monsanto ist der bekannteste Hersteller Glyphosat-haltiger Herbizide, aber auch Bayer, BASF und viele andere verdienen daran. Ein großer Teil der Weltproduktion kommt inzwischen aus China.

Minister Remmel: „Wir müssen die Verbraucher schützen.“

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) hält den Einsatz der chemischen Gartenkeule für riskant: „Viele Hobbygärtner wissen nicht, welche gefährlichen Stoffe sie in ihrem Vorgarten versprühen. Wir müssen die Verbraucher schützen. Die Bundesregierung muss den Verkauf von Glyphosat an Privatpersonen verhindern und die Verwendung auf Kinderspielplätzen, in öffentlichen Parks und Gartenanlagen stoppen“, sagte Remmel dieser Zeitung.

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln aus Vorsorgegründen seit dem 1. Januar 2014 auf Nichtkulturlandflächen nicht mehr genehmigt wird. Als Nichtkulturlandflächen gelten alle Bereiche außerhalb einer landwirtschaftlichen Nutzung, wie zum Beispiel öffentliche Grünanlagen, Kinderspielplätze, befestigte Wege wie Bürgersteige oder gepflasterte Flächen in Städten und Dörfern.

Rewe verbannt Glyphosat aus seinen Baumärkten

Die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder hat gerade mit großer Mehrheit den Bund aufgefordert, ein Glyphosat-Verbot zu prüfen. Und der Einzelhandel zieht erste Konsequenzen: So kündigte die Rewe Group an, bis September alle Glyphosat-haltigen Produkte in ihren 350 „toom“-Baumärkten aus dem Sortiment zu nehmen.

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Der Bergkamener Grünen-Bundestagsabgeordnete und Bauer Friedrich Ostendorff fordert zudem ein Verbot von Glyphosat in der Landwirtschaft. Denn neue Anbaumethoden wie die pfluglose Bodenbearbeitung förderten die Nachfrage nach Glyphosat. Das Herbizid wird auf fast 40 Prozent der deutschen Ackerflächen angewendet, zum Beispiel bei der Produktion von Raps und Mais. Die Uni Leipzig und der BUND haben Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln sowie im Urin von Menschen und Kühen nachgewiesen.

Monsanto und die anderen Hersteller wehren sich gegen den Vorwurf, Krebs erzeugende Herbizide herzustellen. „Alle zugelassenen Anwendungen von Glyphosat sind sicher für die menschliche Gesundheit“, behauptet Monsanto.

Die Hersteller wehren sich: So harmlos wie Kaffee und Aloe Vera

Hunderte Zulassungsbehörden weltweit hätten das Produkt nicht beanstandet. Die Einordnung von Glyphosat in die Kategorie 2 (wahrscheinlich krebserzeugend) führe zu Missverständnissen. Denn dort fänden sich auch Kaffee, Aloe-Vera-Extrakt und eingelegte Gemüse. Selbst der Friseurberuf werde so klassifiziert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist zurückhaltend bei der Bewertung der Gefährlichkeit von Glyphosat. Es sei noch nicht bekannt, welche Studien die WHO veranlasst hätten, Glyphosat als krebserzeugend einzustufen. Bisher deute nichts auf eine konkrete Gefahr hin.