Düsseldorf. . Naturschutz, Energie, Rohstoffe. SPD und Grüne haben sich nach zähem Ringen auf ein Regelwerk geeinigt. Der Umweltminister muss Kompromisse machen.
Er ist die Blaupause für das NRW von morgen: SPD und Grüne haben sich nach langem Ringen auf einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) verständigt, der in den kommenden 20 Jahren Städten und Unternehmen den rechtlichen Rahmen für Neubauten, Naturschutz, Kraftwerke, Rohstoffabbau oder Einzelhandel vorgibt. Der Landtag muss noch zustimmen.
Nach zähen Diskussionen über eine eher wirtschaftliche oder doch streng ökologische Handschrift des Regelwerks steht in zentralen Punkten ein rot-grüner Kompromiss:
Flächenverbrauch in NRW
Rot-Grün will den Flächenverbrauch bis 2020 auf fünf Hektar pro Tag halbieren. Statt bei sinkender Bevölkerungszahl immer neue Baugebiete und Supermärkte „auf der grünen Wiese“ auszuweisen, sollen die Kommunen vorhandene Brachen nutzen. Vor allem Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kämpfte beharrlich gegen den Flächenverbrauch. Doch anders als ursprünglich von ihm geplant, werden fünf Hektar pro Tag nicht verbindlich als Ziel festgeschrieben, sondern nur als „Grundsatz“ genannt.
Der Unterschied: Grundsätze müssen stets gegeneinander abgewogen werden, die Kommunen kommen bei ihrer Planung also weniger eng an die Leine des Landes. Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hatte intern davor gewarnt, Entwicklungschancen für Betriebe durch zu strikte Vorgaben abzuwürgen.
Kiesabbau in NRW
Entgegen der Forderung von Umweltschützern und Bürgerinitiativen werden nun doch keine zusätzlichen „Tabuzonen“ eingezogen, in denen kein Kiesabbau genehmigt werden darf. Wirtschaftsminister Duin hatte davor gewarnt, Firmen mit einer zu starren Regelung nach Niedersachsen oder Holland zu vertreiben.
Zehn Prozent der deutschen Kies- und Sandproduktion sind am Niederrhein beheimatet. Wirkliche Entwarnung für die Unternehmen gibt es dennoch nicht. Die künftige Förderungsgenehmigung fällt in das Wasserrecht – das in der Zuständigkeit von Kies-Gegner Remmel liegt.
Flughäfen in NRW
Der Ausbau der Flughäfen in NRW soll besser abgestimmt werden. Doch anders als zunächst vorgesehen, wird es durch den LEP kein Veto-Recht eines einzelnen Flughafens gegen Pläne eines Konkurrenten geben. Wirtschaftsminister Duin hatte klargemacht, dass Erweiterungen oder Veränderungen in Dortmund oder Paderborn nicht vom guten Willen des Flughafens Köln abhängen dürfen.
Auch interessant
Kraftwerke in NRW
Der Neubau von Kohlekraftwerken wird durch den LEP nahezu unmöglich gemacht. Rot-Grün schreibt einen Wirkungsgrad der Anlagen von 58 Prozent vor, das sind rund 20 Prozentpunkte mehr als bei einem herkömmlichen Kohlekraftwerk. Die industrienahen Kreise der SPD konnten diese Festlegung offenbar verschmerzen, da die gegenwärtige wirtschaftliche Lage konventioneller Stromerzeuger ohnehin keine Kohlekraftwerks-Neubauten erwarten lässt.
Windkraft in NRW
Die Landesregierung will den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung von heute vier auf mindestens 15 Prozent im Jahre 2020 ausbauen. Dieses Ziel wird nun auch im LEP festgeschrieben. Geplant ist der Bau neuer Windräder und der Austausch leistungsschwacher Anlagen gegen eine geringere Zahl größerer Rotoren. Dieses Ziel ist weitgehend unstrittig, da NRW gegenüber anderen Ländern Nachholbedarf beim Ökostrom hat. Bei der Bereitstellung von Windenergie liegt man hinter Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf Platz fünf.
Stromtrassen in NRW
Im Streit um den Ausbau großer Überland-Stromleitungen legt der LEP einen Mindestabstand zur Wohnbebauung fest: Riesige Strommasten dürfen dem nächsten Haus nicht näher als 400 Meter kommen. Das erschwert zwar die Planung der erforderlichen Trassen durch NRW, berücksichtigt aber die zahlreichen Anwohnerängste vor Elektrosmog und dem Wertverlust ihrer Immobilien.