Düsseldorf. . Die NRW-Gesundheitsministerin Steffens will Asylbewerbern den Zugang zu Ärzten erleichtern. Sie sollen eine Krankenkassenkarte-Chipkarte erhalten.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) fordert die Einführung einer bundesweiten Krankenkassen-Chipkarte für Asylbewerber. Derzeit müssen Flüchtlinge zuerst einen Antrag beim Sozialamt stellen, bevor sie zum Arzt gehen. Da der Bund verbindliche Rahmenbedingungen verzögere, versuche NRW, „mit Krankenkassen und Kommunen eine Einführung auf freiwilliger Basis abzustimmen“, sagte Steffens. Anders als der Bund kann das Land die Kassen nicht verpflichten, eine Gesundheitskarte einzuführen.
Aus Sicht der Gesundheitsministerin würde eine bundes- oder landeseinheitliche Regelung die Kommunen bei der Abrechnung der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen entlasten. Die Erfahrungen mit dieser Praxis seien in Bremen „durchweg positiv“, teilte die Hansestadt Bremen im Integrationsausschuss des Landtags mit.
Bürokratische Hürden bei Arztbesuch für Asylsuchende
Mit der Gesundheitskarte werden Flüchtlinge gesetzlich Versicherten fast gleichgestellt. In einer Anhörung im Landtag NRW sprach sich die AOK Bremen für Landesverträge aus.
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Für Asylsuchende in NRW ist der Arztbesuch bisher ein bürokratischer Hürdenlauf. Mit einer elektronischen Gesundheitskarte könnten kranke Flüchtlinge direkt zum Arzt gehen. Die Krankenkassen bekommen dann die Behandlungskosten vom Land erstattet und darüber hinaus – wie in Bremen – eine Pauschale für die Verwaltungsarbeit.
Erste Gespräche mit den Kassen
NRW hat erste Sondierungsgespräche mit zwei Regionalkassen geführt. Beratungen über eine Rahmenvereinbarung mit allen Kassen sollen in Kürze folgen. „Ob dabei ein Konsens zu erzielen ist, ist offen“, heißt es in der Vorlage der Ministerin für den Gesundheitsausschuss.
Die Piratenpartei fordert in einem Antrag den Abbau von Hemmnissen beim Zugang zur medizinischen Versorgung der Flüchtlinge. Die Stadt Münster sieht in der Krankenkarte eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus könnte aus Sicht der Stadt im Rahmen eines Modellversuchs ein „anonymer Krankenschein“ eingeführt werden.