Düsseldorf/Berlin. . Ab Dienstag verhandelt das Verfassungsgericht über die Klage gegen das Betreuungsgeld. Eine pikante Rolle fällt dabei Familienministerin Schwesig zu.

Verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz? Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die einst als „Herdprämie“ geschmähte Geldleistung für Eltern, die keine Kita nutzen, sondern ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Vom Urteil der Karlsruher Richter sind bundesweit hunderttausende Eltern betroffen: Eineinhalb Jahre nach der Einführung des Betreuungsgelds zahlt der Staat die monatliche 150-Euro-Leistung inzwischen allein in NRW für mehr als 85.000 Kinder.

GdT_Betreuungsgeld_quer.JPG

Mit 900 Millionen Euro gehört das Betreuungsgeld zu den kleineren Posten im staatlichen Fördertopf für Familien – insgesamt gibt der Staat für Kinder, Ehe und Familie rund 200 Milliarden Euro aus. Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine öffentlich finanzierte Kinderbetreuung bei Tagesmüttern oder in Kitas in Anspruch nehmen, können den Zuschuss 22 Monate lang beantragen.

Geld für fast 400.000 Kinder

Bundesweit wurde die Leistung zuletzt für fast 400.000 Kinder gezahlt. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Ländern: Im Osten ist die Nachfrage deutlich niedriger als etwa in Bayern oder Baden-Württemberg. NRW landet bei den Gesamtzahlen auf dem zweiten Platz – angesichts der vielen anspruchsberechtigten Kinder liegt die Beliebtheit des Betreuungsgelds an Rhein und Ruhr damit aber gerade mal im Bundesdurchschnitt.

Auch interessant

Viele Eltern, die ihre Kinder noch nicht mit 15 Monaten in die Kita geben wollen, nehmen heute die 150 Euro als staatliches Geldgeschenk einfach mit. Experten dagegen sind besorgt: Sie halten das Betreuungsgeld für eine „Fernhalteprämie“, die Kinder aus bildungsfernen Schichten vom frühzeitigen Kita-Besuch abhalte.

Studien untermauern das: Forscher der Uni Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts hatten über 100.000 Eltern mit Kindern unter drei Jahren befragt. Das Ergebnis: Vor allem Eltern mit niedrigem Bildungsstand und ausländischen Wurzeln sehen das Betreuungsgeld als gutes Argument gegen einen Kita-Besuch.

Ausgerechnet Manuela Schwesig (SPD) muss das Betreuungsgeld verteidigen

Gleich nach der Einführung durch die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte das SPD-geführte Hamburg gegen das Betreuungsgeld geklagt – jetzt muss Karlsruhe entscheiden, ob das Lieblingsprojekt der CSU bleibt oder kippt. Die Argumente der Kläger: Der Staat soll Familien fördern – es sei aber widersinnig, diejenigen mit einer staatlichen Geldleistung zu belohnen, die ein öffentliches Förderangebot, wie die Kitas, ausdrücklich nicht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus verstoße das Betreuungsgeld gegen den Gleichheitsgrundsatz: Es setze falsche Anreize für die Berufstätigkeit von Müttern.

Auch interessant

Pikant: Das mittlerweile SPD-geführte Familienministerium muss das ungeliebte Betreuungsgeld vor dem Verfassungsgericht qua Amt gegen die Klage verteidigen. Mit Staatssekretär Ralf Kleindiek fährt zudem just jener Mann nach Karlsruhe, der in seiner Zeit als Hamburger Staatsrat die Klage vor zwei Jahren mit vorbereitet hatte. Die CSU ist misstrauisch und warnt vor einem „klassischen Interessenkonflikt“. Die Entscheidung soll in den kommenden Wochen fallen.

Die Ministerin würde viel lieber Alleinerziehenden helfen

Familienministerin Manuela Schwesig würde das Betreuungsgeld lieber heute als morgen in andere Kanäle lenken. Sie stößt dabei aber auf Widerstand in der Union. Dabei gibt es durchaus Spielräume: Bereits im 2014 wurde weniger Betreuungsgeld beantragt als erwartet. Die Haushälter der Koalition korrigierten die Planung für 2015 von einer Milliarde auf 900 Millionen. Auch in diesem Jahr kalkuliert Schwesig, dass Geld übrig bleibt. Mit ihrem Vorschlag, damit die 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland steuerlich stärker zu entlasten, fuhr sie jedoch bei Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegen die Wand.