Essen. Abiturient hatte um Einsicht in die Prüfungsaufgaben gebeten. Ein Scherz. Doch das Schulministerium nahm ihn beim Wort, wie Spiegel Online berichtet.
Diese Anfrage hat viele amüsiert: Der Münsteraner Abiturient Simon Schräder (17) hatte Anfang April beim Kultusministerium in Düsseldorf um Einsicht in die Abituraufgaben dieses Jahres gebeten. Er berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Jetzt hat das Ministerium geantwortet - freundlich und augenzwinkernd. Dem Antrag könne "frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben werden", - so zitiert Spiegel Online aus dem Schreiben des Ministeriums. Das ist nicht ganz das, was Schräder wollte. Bis dahin wird er die Aufgaben in seinen Prüfungen schließlich selbst gesehen haben.
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Oder ist es doch das, was Schräder wollte? Der Schüler arbeitet in einer lokalen Gruppe der Open Knowledge Foundation, die daran mitwirkt, den Stadtbewohnern relevante amtliche Daten zur Verfügung zu stellen - zum Beispiel zum Haushalt der Kommune. "Beim Lernen hatte ich spontan die Idee, zu versuchen, über das IFG an die Abituraufgaben zu kommen", erklärte er Anfang April. Denn es es wäre ja "interessant zu wissen, wie das Ministerium reagiert und wie sie ihre Antwort rechtlich begründen."
Und das liest sich im Schreiben des Ministeriums nun so: "Durch die Bekanntgabe der Information würde der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens (...) erheblich beeinträchtigt."
Das Ministerium wünscht alles Gute
Darüberhinaus verband das Ministerium seine rechtlichen Begründungen mit den besten Wünschen an den Prüfling. Der war aber ohnehin schon zuversichtlich. "Meine Noten bislang geben auch keinen Grund zur Sorge - auch ohne Antrag", sagte Schräder vor wenigen Tagen. (we)