Düsseldorf. . NRW-Innenminister Jäger im Interview über die Gefahr durch Syrien-Rückkehrer. “Wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen“, sagt der SPD-Politiker.
Innenminister Ralf Jäger hat die Bürger in NRW vor der Gefahr durch Islamisten gewarnt: Sie kehren aus dem Irak und aus Syrien zurück, sind vom IS im Terrorkampf ausgebildet worden. Kann man sie nicht sofort festnehmen? Was tun die Behörden? Wir fragten beim nordrhein-westfälischen Innenminister nach.
NRW gibt eine Menge Geld aus und stellt zusätzliches Personal ein, um Rückkehrer aus syrischen Terrorcamps zu beobachten. Warum kann man diese Rückkehrer nicht einfach festsetzen?
Ralf Jäger: In allen Fällen, in denen konkrete Hinweise für eine strafbewehrte Ausbildung in einem Terrorcamp oder für eine Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Organisation vorliegen, werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Schwierig ist die für eine Verhaftung notwendige Beweisführung, die in einem Rechtsstaat über Mutmaßungen hinausgehen muss. Lässt sich der notwendige Tatnachweis führen, gehen die Sicherheitsbehörden entschlossen vor – das zeigen auch die jüngsten Festnahmen in Dinslaken, Mönchengladbach und Herford.
Woher weiß man eigentlich, dass die fraglichen Personen aus Terrorcamps kommen?
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Jäger: Es gibt zahlreiche Informationen, etwa aus polizeilichen Maßnahmen oder durch Nachrichtendienste, aber auch öffentlichen Quellen wie dem Internet. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern arbeiten eng zusammen und stehen in einem engen Austausch. Vor allem das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum in Berlin ist da von großer Bedeutung.
"Bei vielen Rückkehrern ist jedoch zunächst nicht klar, wann sie was gemacht haben"
Ist nicht schon die Tatsache, dass diese Leute in Terror-Lagern waren, ein Straftatbestand? Sie waren doch dort, um Morde oder Anschläge vorzubereiten!
Jäger: Der Aufenthalt in dem Ausbildungscamp einer terroristischen Vereinigung stellt eine Straftat dar, wenn dies zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geschieht. Können diese Umstände gerichtsfest nachgewiesen werden, so ist eine Verhaftung und im Regelfall auch eine wirksame Verurteilung dieses Personenkreises möglich. Genauso sieht es mit Unterstützungshandlungen aus.
Bei vielen Rückkehrern ist jedoch zunächst nicht klar, wann sie was gemacht haben. Entscheidend ist es, den entsprechenden Nachweis zu führen. Hierzu bedarf es häufig weiterer Ermittlungen.
"In Angst zu verfallen und sich einschüchtern zu lassen wäre falsch"
Ist es nicht so, dass gerade in Terror ausgebildete Menschen eine besondere Gefahr und damit Herausforderung für Behörden darstellen?
Jäger: Wir haben es mit Tätern zu tun, die sich immer professioneller vorbereiten und verhalten und nur mit hohem Aufwand zu überwachen sind. Deswegen verstärken wir Polizei und Verfassungsschutz jetzt entscheidend. Die Menschen können darauf vertrauen, dass die Sicherheitskräfte in Nordrhein-Westfalen alles tun, um der Bedrohung durch islamistische Extremisten und Terroristen entgegen zu wirken.
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Zur Offenheit gehört aber auch, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht gibt. Trotzdem dürfen wir uns nicht verunsichern lassen. In Angst zu verfallen und sich einschüchtern zu lassen wäre falsch. Dann hätten die Terroristen ihr Ziel erreicht.
Gibt es vorbeugende Ansätze?
Jäger: Wir setzen in NRW auf eine Doppelstrategie: Neben konsequentem Vorgehen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sensibilisieren wir vor allem junge Menschen und klären über die Gefahren des gewaltbereiten Salafismus auf. Wir müssen verhindern, dass sie in die Fänge der salafistischen Extremisten geraten. Deshalb haben wir unser Präventionskonzept „Wegweiser“ initiiert und werden es weiter ausbauen.
Ziel ist es, über Netzwerke Verbindungen zu schaffen, z.B. mit Schulen, Jugend- und Sozialämtern sowie Moscheegemeinden. Die können gefährdeten Jugendlichen, aber auch Eltern und Freunden einen Rettungsanker bieten. Klar ist: Wir müssen die jungen Menschen erreichen, bevor sie in die Fänge gewaltbereiter Salafisten geraten.