Dinslaken/Duisburg. . Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts können 135. 000 Thyssen-Krupp-Rentner auf drei- oder vierstellige Erhöhungen ihrer Betriebsrente hoffen.

Rund 135 .000 ehemalige Beschäftigte von Thyssen-Krupp Steel Europe können auf höhere Betriebsrenten und Nachzahlungen im drei- bis vierstelligen Euro-Bereich hoffen. Das leiten Ar­beitsrechtler und der Verein Alternative Unabhängige Betriebsrentner (AUBR) aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts ab.

In zwei Musterverfahren kamen die Düsseldorfer Richter zu dem Schluss, dass Thyssen-Krupp Steel zwei Pensionären die Betriebsrente nachzahlen müsse. Sie folgten damit der Einschätzung ihrer Kollegen des Arbeitsgerichts Duisburg, gegen die der Konzern Berufung eingelegt hatte. Ein drittes Verfahren läuft noch.

Thyssen-Krupp will das Bundesarbeitsgericht anrufen

Thyssen-Krupp kündigte am Mittwoch auf Anfrage der WAZ an, nun das Bundesarbeitsgericht anrufen zu wollen. Der Schritt überrascht, weil das Landesarbeitsgericht eine Revisionsmöglichkeit gegen sein Urteil ausdrücklich ausgeschlossen hat. Nach Angaben von Thyssen-Krupp laufe aber gerade ein „Antrag auf nochmalige Prüfung“, über den noch nicht entschieden sei. Für die Betriebsrentner geht die Hängepartie also weiter.

Thyssen-Krupp Steel ist nicht das einzige Großunternehmen, das Ärger mit seinen Pensionären hat. Nach Einschätzung des Bundesverbands der Betriebsrentner erhöhen zwei Drittel der Arbeitgeber die Betriebsrenten überhaupt nicht oder nur unzureichend. Der Verein beruft sich dabei auf eine Studie des bayrischen Sozialministeriums.

Thyssen-Krupp Steel hatte sich nicht an Vorgaben gehalten

Der Gesetzgeber schreibt den Konzernen vor, die Betriebsrente alle drei Jahre jeweils zum 1. Oktober anzupassen. Dabei müssten sie die Teuerungsrate bei den Lebenshaltungskosten berücksichtigen, damit den Pensionären kein Kaufkraftverlust entsteht. Unternehmen können von der Erhöhung der Betriebsrente absehen, wenn sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken.

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An die Vorgaben hatte sich Thyssen-Krupp Steel aber nicht genau gehalten. Bis 2013 hat der Stahlerzeuger die Betriebsrenten alle drei Jahre pauschal um drei Prozent erhöht. „Die Teuerungsrate lag in der Vergangenheit aber zum Teil bei fünf Prozent und darüber“, sagte Harald Mende, Duisburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, der WAZ. Der Jurist vertritt den Verein AUBR.

Im Frühjahr 2014 hatte Thyssen-Krupp den Betriebsrentnern „wegen der unzureichenden wirtschaftlichen Lage“ gar eine Nullrunde verordnet.