Verden. Keine Verfahrenseinstellung: Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy muss wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vor Gericht.
Der Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy findet statt. Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnte die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ab. Das teilte das zuständige Landgericht Verden mit. Prozessbeginn ist nun wie ursprünglich geplant am 23. Februar in Verden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Schon damals habe man aber keine Möglichkeit dafür gesehen, das Verfahren wegen mangelnder Schwere der Vorwürfe gegen Geldauflage zu beenden.
Zudem sei das bisherige Verhalten des Angeklagten nicht geeignet, den Schuldvorwurf geringer erscheinen oder das öffentliche Interesse an einer Verfolgung entfallen zu lassen.
Edathy noch im Dezember optimistisch
Bei einem Auftritt vor Journalisten in Berlin hatte Edathy sich im Dezember noch optimistisch gezeigt, dem drohenden Prozess am Landgericht Verden entgehen zu können. Dabei hatte er die Einstellung zunächst sogar als Vorschlag des Richters bezeichnet. Dies hatte das Landgericht aber umgehend dementiert.
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Ein Punkt war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Frage, inwiefern Edathy bereit war, zuzugeben, dass er sich illegales Bild- und Videomaterial von Kindern und Jugendlichen über das Internet bestellt hatte. Ihm wird vorgeworfen, zwischen November 2013 und Februar 2014 in sieben Fällen mit seinem Dienst-Laptop kinderpornografische Dateien heruntergeladen zu haben.
Die Ermittler waren auf Edathy aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die auch Kinderpornos verkauft hat.
Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Für den Besitz entsprechenden Materials droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Das Gericht wies bereits darauf hin, dass ein Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten sei, weil es sich "um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen" handele.
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Parallel zur juristischen Klärung der Vorwürfe untersucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, ob Edathy von seinen Parteifreunden über die Ermittlungen gegen ihn gewarnt wurde. In diesem Zusammenhang hat Edathy Vorwürfe gegen den früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, und den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann erhoben. Ziercke und Edathy sollen am 18. Januar vor dem Ausschuss aussagen. (dpa)