Frankfurt/Main. Aus Angst vor Verschmutzungen in Haus durch Katzen haben Hauseigentümer eine Leinenpflicht eingeführt. Eine erzürnte Bewohnerin klagte - mit Erfolg.
Katzen müssen in einem Mehrfamilienhaus nicht an die Leine genommen werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Es erklärte den entsprechenden Passus in einer Hausordnung für unwirksam (AZ: 33 C 2891/14).
Die Wohnungseigentümer in dem Mehrfamilienhaus befürchteten Verschmutzungen in Treppenhaus und Garten durch die im Haus gehaltenen Katzen und wollten deshalb den Leinenzwang durchsetzen. Eine Eigentümerin und Katzenhalterin klagte gegen die Neufassung der Hausordnung und bekam vor Gericht Recht.
Die Verpflichtung, Verschmutzungen der Tiere sofort zu beseitigen, reiche aus, befand der Amtsrichter. Im Übrigen bewahre auch ein Leinenzwang das Grundstück nicht vor Verschmutzungen, weil jederzeit nicht angeleinte Katzen von Nachbargrundstücken dort eindringen könnten. (dpa)