Köln. Der Fall des verurteilten Missbrauchstäters Priester U. hat für Woelki keine juristischen Folgen. Der Kardinal siehe sich vollständig entlastet.

Keine Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki: Im Zusammenhang mit möglichen strafbaren Versäumnissen im Umgang mit dem verurteilten Missbrauchstäter Priester Hans Bernhard U. im Erzbistum Köln hat die Staatsanwaltschaft den Erzbischof entlastet.

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Wie die Diözese am Mittwoch mitteilte, wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Woelki und seinen ehemaligen Generalvikar Markus Hofmann abgelehnt. Zur Begründung habe die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass keinerlei Anfangsverdacht vorliege. Der Erzbischof und sein früherer Verwaltungschef sähen sich durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun „vollständig entlastet“.

Anzeigen gegen Woelki und weitere Bistumsverantwortliche

Im Zusammenhang mit dem Fall des wegen Missbrauchs verurteilten Priesters Hans Bernhard U. waren mehr als 30 Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Diese richteten sich gegen Kardinal Woelki, seinen Generalvikar Markus Hofmann, den früheren Offizial beziehungsweise Leiter des Kirchengerichts Günter Assenmacher und den früheren Generalvikar Stefan Heße, der heute Erzbischof von Hamburg ist. Die Anzeige-Erstattenden sahen im Verhalten der Bistumsleitung eine vorsätzliche Beihilfe durch Unterlassen oder auch eine fahrlässige Körperverletzung zulasten der Opfer.

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt nun in ihrem Antwortschreiben auf die eingegangenen Anzeigen, dass Woelki und andere eine strafrechtlich relevante Pflicht zum Handeln, eine sogenannte Garantenpflicht, hatten, wie zunächst der "Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Keine Hinweise auf Strafvereitelung

„Jedenfalls ist nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht ersichtlich, dass die konkreten Taten durch ein bestimmtes Handeln der angezeigten Personen, zum Beispiel (weitere) dienstliche Sanktionen, sicher hätten verhindert werden können“, zitiert die Zeitung den Staatsanwalt, der im Prozess gegen U. die Anklage vertreten hatte. Auch eine mögliche fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen geeigneter Gegenmaßnahmen sei nicht festzustellen. Hinweise auf Strafvereitelung hätten sich ebenfalls nicht ergeben. Die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen sei abzulehnen.

Im Prozess vor dem Landgericht war wiederholt die Frage einer Mitverantwortung der Kirche für U.s Taten zur Sprache gekommen, gegen den weder Woelki noch von dessen Vorgänger Joachim Meisner ein striktes Kontaktverbot zu Minderjährigen verhängt oder ihm andere Auflagen gemacht hatten. Wie sich im Prozess herausstellte, setzte U. auch in der Zeit, in der das Erzbistum die Vorwürfe gegen ihn kannte, seine Missbrauchsserie fort.

Der katholische Priester U. wurde Ende Februar wegen des jahrelangen Missbrauchs von insgesamt neun Mädchen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Opfer zwischen 1993 und 2018 in insgesamt 110 Fällen sexuell missbrauchte. Das Erzbistum wird seit Jahren von einem schweren Missbrauchsskandal erschüttert. (afp/epd)