Duisburg. Kindsvater wurde wegen versuchten Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der geschädigte Säugling wird lebenslänglich auf fremde Hilfe angewiesen sein
Überraschend ist bereits jetzt im Prozess gegen den 26-jährigen Duisburger Mark I. ein Urteil gesprochen worden. Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit der Misshandlung Schutzbefohlener wurde der Kindsvater zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Zuvor räumte der Angeklagte erstmals ein, dass er seinen Sohn, nachdem ihm dieser vom Wickeltisch gefallen war, mehrfach massiv schüttelte. „Ich weiß nicht warum, es war keine böse Absicht. Es war eine Kurzschlussreaktion. Das Kind sollte ruhig werden”, versuchte der Angeklagte sein Verhalten zu erklären.
Erschreckende Details
Weitere erschreckende Details lieferten am zweiten Verhandlungstag zuvor die Mediziner, die der Kammer Rede und Antwort standen. So wurden in verschiedenen Untersuchungen zahlreiche Verletzungen festgestellt. Eindeutig fiel zudem das Urteil des medizinischen Sachverständigen aus, der mehrere, zeitlich versetzte Verletzungshandlungen nachweisen konnte. „Es konnten ältere und neuere Blutungen festgestellt werden. Narben am Hirngewebe zeugen von bereits abgebauten Blutungen. Es ist von mehreren Schütteltraumata auszugehen”, so der Sachverständige. Zudem stellte er eine Fraktur des rechten Scheitelbeins sowie Blutungen unter der Hirnhaut fest.
War bereits der Vortrag des Sachverständigen nur schwer zu verdauen, sorgten die Schilderungen des Kinderarztes, bei dem der kleine Erik zurzeit in Behandlung ist, für Fassungslosigkeit und Betroffenheit. Der 14 Monate alte Säugling ist blind, kann keine feste Nahrung aufnehmen und zeigt auch ansonsten deutliche Entwicklungsverzögerungen. „Erik ist ein schwerst behindertes und traumatisiertes Kind. Ich gehe davon aus, dass er sein gesamtes Leben liegend verbringen muss”, lautete die erschütternde Diagnose des Kinderarztes.
Auch die Mutter kam für das Gericht als Täterin in Frage
Aufgrund seines Geständnisses konnte dem Angeklagte zumindest die Tat vom 19. November nachgewiesen werden. Die erste Misshandlung, die deutlich schwerwiegender gewesen sein muss, konnte jedoch nicht aufgeklärt werden. „Auch die Mutter kommt als mögliche Alternativtäterin in Betracht. Hier ist das Gericht aber an seine Grenzen gestoßen”, erklärte der Vorsitzende Richter mit Bedauern.
Zuvor hatte der Verteidiger des Angeklagten bereits erklärt, dass er auch die Mutter des Kindes gerne auf der Anklagebank gesehen hätte: „Die Mutter hat einen ganz wesentlichen Anteil an den Tatfolgen.” Doch belasteten sich die Eltern des Säuglings zu keinem Zeitpunkt gegenseitig.
Mark I., der über zwei Prozesstage kaum eine emotionale Reaktion zeigte, kämpfte beim Plädoyer seines Verteidigers mit den Tränen. Für den kleinen Erik kam die Einsicht des Angeklagten jedoch viel zu spät.