Wuppertal/Solingen. Im Prozess um den Mord an fünf Kindern in Solingen hat das Landgericht Wuppertal die Mutter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Gut ein Jahr nach dem Tod von fünf Kindern in Solingen hat das Landgericht Wuppertal an diesem Donnerstag das Urteil gesprochen: Die 28-jährige Mutter wurde wegen fünffachen Mordes und besonderer Schwere der Schuld zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Damit entsprach das Urteil der Forderung des Staatsanwalts, der die Höchststrafe für die Frau gefordert hatte. Die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu aus.

Nach Überzeugung der Anklage lebte die Beschuldigte Christiane K. in einer Art selbst errichteter „Fassadenwelt“, zu der auch die Kinder gehörten. Sie tötete diese demnach vor allem aus Enttäuschung, etwa über ihre Partner. Eine Schuldunfähigkeit sah die Staatsanwaltschaft nicht.

Fünffache Kindstötung: Kinder starben durch die Hand ihrer Mutter

Richter Jochen Kötter sprach von einer „Tragödie“. Die Hausfrau habe die fünf Kinder heimtückisch umgebracht, indem sie sie erst betäubte und dann nacheinander ertränkte oder erstickte. Die Kinder waren am 3. September 2020 tot und zugedeckt in ihren Betten entdeckt worden. Die Tat hatte die Bürgerinnen und Bürger in Solingen unter Schock gesetzt.

Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8) starben durch die Hand ihrer Mutter, stellte das Gericht nun fest. Die Hausfrau hatte sich anschließend im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn (11) blieb körperlich unverletzt. Seine Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt.

Verteidiger forderte Freispruch für Mutter

Auslöser war nach Überzeugung der Ermittler ein Foto, das ihren Ehemann mit einer neuen Frau an seiner Seite zeigte. Das habe die von der Angeklagten aufgebaute Fassade von der heilen Familie zum Einsturz gebracht. Am Tattag hatte sie laut Beweisaufnahme ihrem Mann per Chat angekündigt, dass er seine Kinder nicht wiedersehen werde.

Als Motiv für die Kindsmorde sah das Gericht bei der Mutter Verzweiflung, weil das Lebensmodell Großfamilie zerbrach, durch die neue Partnerin ihres Mannes. Dies habe die 28-Jährige als erhebliche Demütigung empfunden und ihre Taten zugleich aus Rache verübt und als Bestrafung für den von ihr empfundenen Verrat durch ihren Mann.

Die deutsche Angeklagte hatte behauptet, ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie gefesselt und ihre Kinder getötet. Verteidiger Thomas Seifert hatte einen Freispruch beantragt. Es gebe nach wie vor Zweifel an der Täterschaft seiner Mandantin. Er räumte aber ein, dass die Angeklagte eine hochgradige Narzisstin sei, vom Ausmaß vergleichbar mit Donald Trump.

Landgericht hatte mehr als 40 Zeugen gehört

Sollte das Gericht dem Antrag auf Freispruch nicht folgen, hatte Seifert ersatzweise eine Strafe von acht Jahren wegen Totschlags mit Unterbringung in einer Psychiatrie angeregt.

Die vom Gericht bestellten psychiatrischen und psychologischen Gutachter hatten der Angeklagte volle Schuldfähigkeit attestiert. Hinweise auf eine gravierende psychische Störung fanden sie nicht. Das Landgericht hat an 20 Prozesstagen mehr als 40 Zeugen gehört. (dpa/afp)