Münster/Ahlen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren um den als „Edda“ bekannt gewordenen Mops eingestellt. Dennoch beschäftigt der Hund weiter die Justiz.

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall eines gepfändeten und im Internet verkauften Mopses ihre Betrugsermittlungen eingestellt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, wurde das Verfahren gegen einen Bediensteten der Stadt Ahlen in Absprache mit dem Amtsgericht wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse beendet.

Die Käuferin des Mopses hatte die Ermittlungen ausgelöst: Sie hatte das Tier für 750 Euro über Ebay-Kleinanzeigen von dem Vollstreckungsbeamten erworben, der den Hund vorher bei einer Familie gepfändet hatte. Da Mops „Edda“ als gesund angeboten wurde, laut seiner neuen Besitzerin aber unter anderem an den Augen erkrankt ist, hatte sie sowohl Betrugsanzeige gegen den Mann erstattet, als auch die Stadt Ahlen verklagt. Der Zivilprozess vor dem Landgericht Münster läuft noch.

Hund war nach Zeugenangaben zum Verkaufszeitpunkt „kerngesund“

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Ob der Mops beim Verkauf krank war oder nicht und ob der Beamte das gewusst hat, konnte laut Staatsanwaltschaft „nicht abschließend festgestellt“ werden. Zumindest habe die Vorbesitzerin im März 2018 von einer Tierärztin schriftlich bekommen, der Hund sei „fit und gesund“.

Die Staatsanwaltschaft ergänzte: „Die Zeugen, die bei der Pfändung des Tieres anwesend waren, haben bekundet, dass der Hund nach ihrem Eindruck bis zuletzt kerngesund gewesen sei beziehungsweise gewirkt habe. Gesundheitliche Probleme seien nicht zu erkennen gewesen und der Hund habe auch keine Medikamente benötigt.“

Inzwischen beschäftigt sich auf das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall

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Ein Gutachten zur Gesundheit des Mopses, den seine neue Besitzerin in „Wilma“ umgetauft hat, beschäftigt inzwischen sogar das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Der Anwalt der Frau hält den Gutachter für befangen und hat das OLG eingeschaltet. Ein Ende der Verhandlung, die eigentlich vor dem Landgericht Münster spielt, ist nicht in Sicht. Die neue Besitzerin des Hundes will mehrere Zehntausend Euro Schadenersatz unter anderem für die Behandlung einer Augenkrankheit des Hundes von der Stadt Ahlen haben.

Der Rechtsanwalt des Vollstreckungsbeamten begrüßte die Einstellung des Strafverfahrens in einer Mitteilung. Nach dem Amtsgericht Ahlen, dem Landgericht Münster und dem OLG Hamm müsse sich „wenigstens vorerst nicht noch ein viertes Gericht damit befassen.“ (dpa)