Essen. Lichterloh hatte die Halle gebrannt, doch dem Gericht reichten die Beweise nicht. Es sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung frei.

Der Großbrand einer 60 Jahre alten Lagerhalle im Essener Stadtteil Kupferdreh bleibt unaufgeklärt. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft einen 35 Jahre alten Untermieter des Gewerbeobjektes wegen Brandstiftung angeklagt, doch dem Landgericht Essen reichten die Beweise nicht aus. Es sprach Bastian S. am Freitag frei.

Belastet hatte den Angeklagten aus Sicht der Ermittler wohl vor allem, dass Brandstiftungen ihm nicht fremd sind. Denn zeitlich nach dem Brand in Kupferdreh hatte er laut Urteilen anderer Gerichte in Bochum und in Düsseldorf Wohnungen angezündet, um Versicherungsgelder zu kassieren. Dafür hatte ihn das Landgericht Düsseldorf zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, am Bochumer Landgericht bekam er zusätzlich drei Jahre Gefängnis. Beide Urteile hat der Bundesgerichtshof aber aufgehoben.

Motiv für Brandstiftung nicht zu erkennen

Doch für den Kupferdreher Fall fehlte der XVI. Strafkammer schon ein Motiv. Der Angeklagte hatte von dem Feuer nicht profitiert, es gab auch keine ernst zu nehmende Spur, dass er aus Verärgerung oder weil er dazu den Auftrag bekam, das Feuer gelegt hatte.

Laut Anklage hatte Bastian S. in der Nacht zum 7. April 2017 aus der Lagerhalle teure Elektronikgeräte heraus getragen und eine Nacht später das Feuer gelegt. Bewiesen werden sollte das durch das Überwachungsvideo eines benachbarten Gebäudes. Doch im Prozess waren nur undeutliche Bilder zu sehen. Hinzu kam, dass sein Handy in der Nähe der Halle eingeloggt war. Freundinnen hatten ihn nach dem Brand als nervös bezeichnet, direkt belastet hatten aber auch sie ihn nicht.

Auch der Staatsanwalt beantragte Freispruch

So blieb am Freitag schon Staatsanwalt Hauke Schlick, der die Anklage nicht selbst verfasst hatte, nur der Antrag auf Freispruch übrig. Er erinnerte daran, dass nicht einmal die Brandursache klar war. Denn der Sachverständige hatte damals die Halle nicht betreten dürfen, weil Einsturzgefahr bestand. So ließ sich nicht einmal ein technischer Defekt ausschließen.

Der Angeklagte selbst hatte bestritten, Verteidiger Jeremias Mameghani plädierte entsprechend auf Freispruch. Richter Martin Hahnemann blieb der Schlusssatz: "Logisch ist hier der Freispruch."