Essen. Er will nichts mit dem Fund zu tun haben. Aber angeklagt ist der 35-jährige Bottroper, weil die Polizei bei ihm ein Kilo Heroin entdeckte.
Es war einen Tag nach seinem Geburtstag, als es an der Wohnungstür in der Bottroper Innenstadt klingelte. Christoph R. öffnete, und als er die Polizisten sah, dürfte er schon geahnt haben, was ihm droht. Seit Freitag muss er sich wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Essener Landgericht verantworten.
Gegen die angeordnete Hausdurchsuchung im Frühjahr hatte er sich auch nicht weiter gewehrt. Die Taschen seiner Jeans musste er leeren, und schon da fielen den Beamten die ersten kleinen Päckchen mit Heroin in die Hand.
Rund 870 Gramm Heroin in der Wohnung
An vielen Stellen der Wohnung, sei es im Wohnbereich oder im Schlafzimmer, fanden die Fahnder diese kleinen Päckchen, auch Bubbles genannt. Insgesamt brachte die Razzia rund 970 Gramm Heroin und kleine Mengen Marihuana ans Tageslicht. Außerdem lagen in der Wohnung Feinwaagen und Verpackungsmaterial, herum, dazu noch rund 4000 Euro Bargeld in oft kleiner Stückelung. Für Staatsanwalt Jörg Weber ist all das Beleg für einen massiven Handel des Angeklagten mit Betäubungsmitteln.
Messer, Schlagring, Gaspistole und einen Schlagstock entdeckten die Polizisten ebenfalls. Für den 35 Jahre alten Angeklagten ist das ein echtes Problem, denn für bewaffneten Drogenhandel beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre Haft.
Angeklagter weist die Vorwürfe zurück
Christoph R. weist die Vorwürfe zurück. Anfangs räumt er zwar ein wenig ein: "Was aufgefunden wurde, ist ja nicht von der Hand zu weisen."
Er sei aber kein Dealer, der Stoff habe ihm auch nicht gehört. Tatsächlich habe sein Nachbar mit Heroin gehandelt. Bei diesem sei aber eingebrochen worden und deshalb habe der Nachbar ihn gebeten, die Drogen zu übernehmen. Christoph R.: "Ich habe sie dann bei mir gebunkert. Er hat mir dafür kleine Mengen zum Rauchen überlassen."
Auch die Waffen gehören ihm nicht
Mit dem Geld verhalte es sich ähnlich: "Bis auf 105 Euro gehört mir das nicht." Auch die Waffen könne er sich nicht erklären.
Die XVII. Strafkammer kommt am Freitag noch nicht zu einem Urteil. Zeugen fehlen, obwohl das Gericht sie zum Termin geladen hatte. Jetzt muss das Verfahren fortgesetzt werden.