Duisburg . Zwei Frauen und Mann sollen Firmen, die sich erst kürzlich ins Handelsregister hatten eintragen lassen, betrogen haben. Fall wird neu verhandelt.

Zwischen Oktober 2015 und Januar 2016 sollen ein 38 und 39 Jahre altes Paar aus Duisburg und eine 29-jährige Bottroperin Firmen, die erst kürzlich ins Handelsregister eingetragen worden waren, betrogen haben. Mit Briefen, die für eine fast 600 Euro teure Eintragung in eine Datenbank warben, erweckten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft den Eindruck, als handelte es sich um Forderungen im Zusammenhang mit der Eintragung im Handelsregister. Ein zweiter Versuch des Amtsgerichts Duisburg, das Verfahren zum Abschluss zu bringen, scheiterte jetzt.

Die Sache war zunächst beim Landgericht angeklagt. Damals ging es noch um 95 Fälle des Betruges mit einer Schadenssumme von rund 60.000 Euro. Die 1. Große Strafkammer gab das Verfahren jedoch ans Schöffengericht ab, da es dessen Strafgewalt von vier Jahren als ausreichend ansah. Zumal das Landgericht die Anklage im Eröffnungsbeschluss auf 41 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges begrenzten und bei der 29-jährigen Angeklagten nur von Beihilfe ausgingen.

Staatsanwaltschaft sieht keine Chance auf Bewährung

Beim ersten Verhandlungsversuch im April hatten sich die beiden Duisburger noch als Opfer der Justiz dargestellt. Ihre Verteidiger beharrten darauf, dass die Briefe keinen Täuschungscharakter haben. Schließlich hätten die Angeklagten nicht nur den Eintrag in ein attraktiv werbendes Firmenverzeichnis vorgenommen, sondern auch für eine bessere Verknüpfung der Kunden bei Internet-Suchmaschinen gesorgt. Es sei also eine echte Dienstleistung erbracht worden.

Im zweiten Anlauf wurden kleinere Brötchen gebacken. Für den Fall, dass ihren Mandanten Bewährungsstrafen zugesichert würden, stellten die Verteidiger Geständnisse in Aussicht. Doch die Staatsanwaltschaft sah dafür keinen Raum: Angesichts der Tatsache, dass die 38-Jährige bereits wegen einschlägiger Delikte unter Bewährung stand und ihr Lebensgefährte kurz nach den Taten wegen einer Verurteilung in anderer Sache in die Haft ging, könne von Bewährung keine Rede sein.

Voraussichtlich wird der Prozess mit zahlreichen Beweismitteln und vielen Zeugen im kommenden Jahr noch einmal von vorne beginnen. Die Vorsitzende des Schöffengerichts setzte das Verfahren mit einem Lächeln aus: Sie wird dann im Ruhestand sein.