Duisburg. Ein Ehepaar aus Duisburg und eine Frau aus Bottrop sollen mit der Dienstleistung, neu gegründete Firmen ins Handelsregister einzutragen, betrogen haben.

Nicht nur beim Duisburger Amtsgericht ärgert man sich über betrügerische Trittbrettfahrer, die im Zusammenhang mit der Eintragung von Firmen ins Handelsregister Forderungen erheben. Schließlich ist die gesetzlich erforderliche echte Eintragung bei den Amtsgerichten meist deutlich preiswerter, als die Summen, die dubiose Firmen für zweifelhafte Leistungen erheben. Mit einem solchen Fall hatte es am Mittwoch das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. Die Anklage wirft einem 38 und 39 Jahre alten Paar aus Duisburg und einer Bottroperin (29) gewerbsmäßigen Betrug vor.

Fall wurde zunächst beim Landgericht angeklagt

Zwischen Oktober 2015 und Januar 2016 sollen sie für eine in Duisburg ansässige Firma verantwortlich gewesen sein, die an eine Vielzahl meist kürzlich ins Handelsregister eingetragener Firmen Angebote verschickte. Die Briefe, die für eine fast 600 Euro teure Eintragung in eine Datenbank warben, erweckten laut Staatsanwaltschaft den Eindruck, als handelte es sich um Forderungen im Zusammenhang mit der Eintragung im Handelsregister.

Die Sache war zunächst beim Landgericht angeklagt worden. Damals ging es noch um 95 Fälle des Betruges mit einer Schadenssumme von rund 60.000 Euro. Die 1. Große Strafkammer gab das Verfahren jedoch ans Schöffengericht ab, da es dessen Strafgewalt von vier Jahren als ausreichend ansah. Zumal die Richter beim Landgericht die Anklage im Eröffnungsbeschluss auf 41 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges begrenzten und bei der 29-jährigen Angeklagten nur von Beihilfe ausgingen.

Duisburger Paar sieht sich als Opfer der Justiz

Das Duisburger Paar machte zu Beginn der Hauptverhandlung deutlich, dass es sich als Opfer der Justiz sieht. Man habe ja schließlich nicht nur den Eintrag in ein attraktiv werbendes Firmenverzeichnis vorgenommen, sondern auch für eine bessere Verknüpfung der Kunden bei Internet-Suchmaschinen gesorgt. Nach Ansicht der Verteidiger haben die der Anklage zu Grunde liegenden Schreiben keinen Täuschungscharakter. Zumal 120.000 Briefe in verschiedenen Versionen verschickt worden seien, das Unternehmen zwischenzeitlich bis zu 600 Kunden hatte und davon nur ein Bruchteil Anzeige erstattet habe.

Das Schöffengericht sah keine Möglichkeit, zu einem schnellen Ende des Verfahrens zu kommen. Bei einem neuen Termin sollen weitere Beweismittel herangezogen und Zeugen vernommen werden.