Herne. . Ein 20-Jähriger ist seit seiner Kindheit auffällig und räumte Gewaltfantasien ein. Jetzt muss er für längere Zeit in eine forensische Klinik.
Nach einer Serie von Übergriffen auf zwei Herner Förderschülerinnen ist ein schon seit der Kindheit auffälliger Sexualtäter (20) am Mittwoch auf unbestimmte Zeit in eine forensische Klinik eingewiesen worden. Laut Urteil war diese Anordnung aufgrund der aktuell fatalen Gefährlichkeitsprognose alternativlos.
Therapie-Einrichtungen verweigerten Aufnahme
„Es führt gar kein Weg daran vorbei, dass Sie für einige Zeit in einer geschlossenen Klinik bleiben müssen. Das geht nicht anders“, sagte Richter Johannes Kirfel in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Nach einer Vielzahl von Zwischenfällen, insbesondere aber mit Blick auf die zuletzt von ihm eingeräumten Gewaltfantasien, habe sich weit und breit keine „offene“ Therapie-Einrichtung mehr zu einer Aufnahme des 20-Jährigen bereit erklärt. Laut eines Sachverständigen ist der junge Serientäter chronisch von „hypersexuellem Verlangen“ befallen und stellt unbehandelt eine ernsthafte Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der intelligenzschwache Mann war bereits als Elfjähriger nach gegenseitigem Missbrauch innerhalb der Familie in eine Spezial-Einrichtung nach Niedersachsen gebracht worden. Nachdem es dort zu weiteren Sex-Übergriffen auf fünf Mitbewohner gekommen war, lebte er seit 2012 in einer Herner Wohngruppe für übergriffige Kinder, besuchte parallel eine Förderschule in Süd. Verurteilt werden konnte er bislang nie, weil er zu den Tatzeiten noch strafunmündig war.
In den ersten Jahren auf einem guten Weg
In Herne hatte sich der Angeklagte in den ersten Jahren als unauffällig und auf einem guten Weg präsentiert. Das lag, wie er am Bochumer Landgericht selbst zugab, allerdings vornehmlich daran, dass er in den ersten drei Jahren in der Wohngruppe stets einen Integrationshelfer an seiner Seite hatte. Nachdem diese Beaufsichtigung 2015 gelockert worden war, sei er sofort „rückfällig“ geworden.
Der 20-Jährige hatte im Prozess schonungslos zugegeben, sich ab 2016 am Rande von Schulbusfahrten regelmäßig an einer Mitschülerin vergangen zu haben. Auch einen juristisch als Vergewaltigung einzustufenden Übergriff bei schulischen Gartenarbeiten hatte er eingeräumt. Eine zweite Mitschülerin war von ihm unter anderem in einer U-Bahn-Station bedrängt worden.
Machtgefühl gab Täter eine „Kick“
Den „besonderen Kick“, so der 20-Jährige, habe er bei seinen Taten durch das Gefühl erhalten, Macht auszuüben, den Opfern überlegen zu sein und sie zu Handlungen zu zwingen. Wie lange sein Aufenthalt in der geschlossenen Straftäter-Psychiatrie andauert, ist unklar. Die Richter gehen von mehreren Jahren aus. Der Angeklagte nahm das Urteil an.