Herne. . Nach einem WhatsApp-Streit hat ein 23-Jähriger Herner zum Messer gegriffen - mit bösen Folgen. Nun stand der Mann vor Gericht.

Dunkler Satin-Anzug, weißes Hemd, schwarze Krawatte: Es sah fast so aus, als hätte sich der 23-jährige Schüler aus Röhlinghausen für eine Beerdigung schick gemacht. Tatsächlich musste er am Mittwoch auf der Anklagebank des Bochumer Schwurgerichts Platz nehmen. Der Vorwurf: versuchter Totschlag.

Es war der 24. April 2018, als der Angeklagte zum Messer gegriffen hat. Die Klinge traf einen Bekannten – direkt in den Rücken. Dass der 18-Jährige nicht gestorben ist, gleicht einem Wunder. Eine der Hauptschlagadern war getroffen, laut Anklage verlor das Opfer zwei Liter Blut. Sein Leben konnte nur durch eine Not-Operation gerettet werden.

Geständnis zum Prozessauftakt

Zum Prozessauftakt hat der Angeklagte die Bluttat bereits gestanden. „Ich weiß bis heute nicht, warum ich das gemacht habe“, sagte er den Richtern. „Das kann man nicht entschuldigen.“

In den Stunden vor der Tat hatte es offenbar schon Drohungen über WhatsApp gegeben. Der Angeklagte sollte möglicherweise zur Rede gestellt werden, weil er Unwahrheiten über das spätere Opfer verbreitet haben soll - was er bestreitet. Vielleicht ging es aber auch um einen Uralt-Streit, bei dem die Cousine des 23-Jährigen eine Rolle gespielt haben soll.

Mitangeklagter schweigt vor Gericht

Fakt ist auf jeden Fall: Es war um kurz nach 15 Uhr, als am Tattag plötzlich drei Bekannte vor der Tür des Angeklagten standen. „Die wollten, dass ich rauskomme“, sagte der 23-Jährige. „Ich habe die schon vom Fenster gesehen.“ Als er schließlich vor die Tür trat, hatte er das Messer bereits in der Hand. „Eigentlich wollte ich den anderen damit nur Angst machen“, sagte er den Richtern. Doch dann ging angeblich alles ganz schnell. Es kam zu einem Gerangel, vielleicht auch zu Schlägen. Dann stach der 23-Jährige zu.

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Mitangeklagt ist ein Freund (23) des Angeklagten. Er soll geholfen haben, indem er dem Angeklagten den Rücken frei gehalten hat. Er schwieg zum Prozessauftakt.

Staatsanwaltschaft: Mann ist gemeingefährlich

Die Staatsanwaltschaft hält den Hauptangeklagten für allgemeingefährlich. Sie will eine unbefristete Unterbringung des 23-Jährigen in einer geschlossenen Straftäter-Psychiatrie erreichen.

Der Schüler aus soll minderbegabt und aggressiv sein und unter mangelnder Impulskontrolle leiden.