Berlin.. Bei Mobilfunkunternehmen ist es für Betrüger leicht, unter falschem Namen eine Sim-Karte aufzuladen. Dazu braucht der Täter lediglich einen Namen nebst Adresse sowie eine Bankverbindung. Karin B. fiel dieser Masche zum Opfer. Ihr Mobilfunkunternehmen sah das aber erst nach einem langem Streit ein.

Karin B. war empört, als ihr eine Rechnung des Mobilfunkanbieters Tchibo ins Haus flatterte. 100,56 Euro sollte sie bezahlen. Dabei ist die Psychotherapeutin seit Jahren Kundin eines anderen Unternehmens und hatte zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem vor allem für Kaffee bekannten Hamburger Konzern abgeschlossen.

Davon setzte sie Tchibo auch umgehend in Kenntnis. Zudem stellte sie kurz darauf eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei. Trotzdem gingen weitere Forderungen von Tchibo ein, am Ende meldete sich schließlich ein Inkassounternehmen und verlangte schon deutlich mehr, 149,83 Euro.

Langer Streit mit Tchibo

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Erst nach längerem Streit gab das Mobilfunkunternehmen nach. „Wir haben keine Forderungen mehr gegen Frau B. und bedauern den Ärger, der Ihr entstanden ist“, sagt Unternehmenssprecher Andreas Engelmann. Normalerweise würden Rechnungen markiert und nicht mehr erhoben, wenn ein Betrugsfall bekannt wird. „In diesem Fall ist uns intern ein Fehler unterlaufen“, räumt der Sprecher ein.

Die unberechtigte Forderung ist damit zwar vom Tisch. Doch wie konnte diese überhaupt entstehen? Betrüger haben es leicht. Denn die Kontrolle der Kundendaten setzt bei Tchibo erst spät ein. Jeder kann sich anonym ein Starterpaket in einem der Geschäfte des Kaffeerösters kaufen und kommt damit in den Besitz einer Sim-Karte für Handys. Im Internet kann diese Karte dann mit einem Guthaben aufgeladen werden. Dazu braucht der Täter lediglich irgendeinen Namen nebst Adresse sowie eine Bankverbindung. Beides lässt sich leicht finden. Kontodaten geben zum Beispiel viele Unternehmen auf ihren Rechnung an. „In diesen Fällen erfolgt kein unmittelbarer Abgleich von angegebenem Namen und Kontodaten“, erläutert Engelmann.

Die Lücke besteht weiter

Immerhin hat das Unternehmen das System mittlerweile so verändert, dass sich der mögliche Schaden bei einem Betrugsfall in Grenzen hält. Bei der ersten Online-Aufladung des Guthabens können sich die Täter nur noch zehn Euro gutschreiben lassen. Beim Nachladen startet Tchibo dann ein Kontrollverfahren und überprüft damit, ob Kontonummer und Kundenname zusammengehören. Die Lücke ist also kleiner geworden, besteht aber fort. Eine genaue Prüfung schon beim Abschluss des Vertrags, zum Beispiel durch die Vorlage des Ausweises, würde den Abschluss für beide Seiten, ehrliche Kunden und Unternehmen, erschweren.

Jeder Verbraucher kann übrigens Opfer eines Identitätsdiebstahls werden, ohne dass dies gleich bemerkt wird. Erst wenn Beträge unberechtigt vom Konto abgebucht werden oder eine Rechnung ins Haus flattert, wird die Tat bemerkt. Dann raten Experten zu einer umgehenden Reaktion und einer Strafanzeige bei der Polizei. Bezahlt werden muss eine unrechtmäßige Forderung nicht. Auf dem Ärger bleiben die Opfer sitzen.

Straftäter werden fast nie ermittelt

So stellte Frau B. Tchibo zwar eine Rechnung für die bei ihr entstandenen Kosten. Doch das Unternehmen winkt ab. „Tchibo mobil ist ebenfalls Geschädigte und hat dadurch erhebliche Kosten“, begründet die Firma die Absage. Regressansprüche müssten an den Straftäter gestellt werden.

Doch der wird wohl nie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Betrüger wegen mangelnder Erfolgsaussicht eingestellt.

Geschädigte sollten Widerspruch einlegen

Experten raten aber in jedem Fall dazu, auch ungerechtfertigte Rechnungen nicht einfach in den Papierkorb zu werfen. Denn das könnte böse Folgen haben, zum Beispiel für die Kreditwürdigkeit. Wenn kein Widerspruch gegen die Forderung eingelegt wird und sie damit strittig ist, könnte es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen. Im schlimmsten Fall droht dann neben einem Rechtsstreit auch ein Negativeintrag bei der Schufa.

Wenn Widerspruch eingelegt wurde, unterbleibt dies bis zur Klärung der Frage. Ist aber erst einmal ein Eintrag bei der Auskunftei gespeichert, kann der Betroffene Schwierigkeiten beim Abschluss von Verträgen, zum Beispiel über Kredite oder Telefonverträge bekommen. Wer befürchtet, dass durch einen Identitätsklau bereits ein Eintrag vorgenommen wurde, sollte bei der Schufa eine Selbstauskunft beantragen. Falsche Informationen werden dann von dem Unternehmen gelöscht.