Essen. . Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien wird die Fans vier Wochen lang in Atem halten. Wir dürfen begeistert sein, unser Haus schmücken, Feten feiern oder nach Siegen mit unseren Autos durch Kreisverkehre fahren. Alles aber dürfen wir nicht. Ein Überblick.

Nun rollt er also, der Ball. Die Fußball-WM in Brasilien ist eröffnet. Vier Wochen lang dürfen wir uns auf mehr oder weniger sinnvolle Interviews nach und nervöses Fan-Geplauder vor den Spielen freuen. Wir dürfen begeistert sein, unser Haus schmücken, Feten feiern oder nach Siegen mit unseren Autos durch Kreisverkehre fahren. Alles aber dürfen wir nicht.

Der Schmuck zuhause

Wenn wir eine Deutschland- oder – wenn’s denn sein muss – auch eine Italienflagge auf Terrasse oder Balkon hissen wollen, ist das normalerweise kein Problem. „Das steht jedem Mieter wegen des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung zu“, sagt Tobias Mahlstedt, Fachanwalt für Mietrecht. Ausnahme eins: Der Vermieter hat sämtliche Dekorationen per Vertrag verboten; Ausnahme zwei: Die Flagge nimmt dem Nachbarn die Sicht; Ausnahme drei: Sie müssen für die Flaggenhalterung – das Ding darf nicht herunterfallen und eine Gefahr für Passanten oder geparkte Auto sein – erst die Fassade anbohren. „Bei einem ungenehmigten Eingriff in die Bausubstanz können Mieter abgemahnt und für Schadenersatz in Anspruch genommen werden“, sagt Mahlstedt. Gleiches gilt für Fahnen, die aus dem Fenster oder für Poster und Plakate, die an der Balkonbrüstung hängen.

Der Schmuck am Auto

Fahne, Aufkleber oder Spiegelsocken: kein Autoschmuckstück darf die Sicht des Fahrers einschränken, noch darf es andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Spiegelsocken müssen ebenso fest sitzen wie Autofähnchen. „Da sich die Fähnchen bei hohen Geschwindigkeiten lösen oder abbrechen können, sollte man sie vor Autobahnfahrten abnehmen“, rät der ACE. Und auch darauf sollten Fans achten: Bei Autos mit integrierten Blinkleuchten im Außenspiegel sind bunte Überzieher verboten.

Wird ihr Auto gestohlen, weil ein Autofenster aufgrund der Fahne nicht richtig schließt, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Ein nicht ganz geschlossenes Fenster bedeutet grobe Fahrlässigkeit, die Leistung der Versicherung wird gekürzt oder verweigert.

Der Schmuck im Büro

Wer zur Fußball-Weltmeisterschaft den Arbeitsplatz in Schwarz-Rot-Gold dekorieren will, muss zunächst den Chef fragen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Der Arbeitgeber kann Fanartikel untersagen, da er in der Firma das Hausrecht hat. Möglicherweise gibt es auch brandschutzrechtliche Bedenken, wenn zum Beispiel das Dekorationsmaterial leicht entflammbar ist. Schmücken Beschäftigte trotz Verbots den Arbeitsplatz, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen.

Die WM-Party

Wer eine private WM-Party mit Freunden plant, darf dafür kein Eintrittsgeld verlangen. Das gilt auch für Vereine, die gemeinsam mit der Klub-Familie feiern wollen. Auch als Spenden, Beiträge oder Mindestverzehr-Summen getarnte Zahlungen seien verboten, erläutert die Zeitschrift „C’t“. Hintergrund ist, dass die Fernsehsender mit dem Exklusivrecht zum Ausstrahlen der WM-Spiele – ARD und ZDF – sowie die FIFA bestimmen dürfen, ob, wo und von wem ihre Sendungen öffentlich und gegen Eintrittsgeld gezeigt werden. Erlaubt ist es aber, während des Spiels Würstchen zu verkaufen, so lange dabei kein Gewinn erzielt wird. Wer als Nichtgastwirt gewerbsmäßig in seiner kleinen Fanmeile vor dem Haus Bier ausschenken will, braucht wie jeder echte Wirt eine Erlaubnis.

Der Autokorso

Streng genommen sind Autokorsos verboten. Wer pausenlos hupt oder die Lichthupe betätigt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei aber will nicht immer Spielverderber sein, drückt gewöhnlich ein Auge zu und nutzt dabei ihren Ermessensspielraum. Ernst wird es laut Auto Club Europa aber bei Jubelfahrten unter Alkoholeinfluss und dem Überfahren roter Ampeln. „Das wird auch während der WM mit Bußgeldern oder Punkten geahndet.“

Der Auto- und Reiseclub Deutschland sowie die Polizei warnen eindringlich vor akrobatischen Kunststücken während der Fahrt, bei denen sich Fans im Freudentaumel aus dem Fenster lehnen oder aufs Autodach setzen. In diesen Fällen will die Polizei eigenen Angaben zufolge sofort einschreiten. Ebenfalls tabu: „Eine Flagge an einer Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten, kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden und ist daher nicht erlaubt“, sagt der Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof. Und auch das gilt: Erklären Polizeibeamte vor Ort, dass Autokorso, Hupen und Co. nicht mehr erlaubt sind, dürfen Fans das nicht ignorieren. Verstöße, die danach festgestellt werden, ahndet die Polizei mit Bußgeldern. (WE/mit dpa)

Fan-Artikel für 27 Euro

Eine repräsentative Umfrage des unabhängigen Ratgeberportals sparwelt.de ergab: Im Schnitt sind die deutschen Fans bereit, 27 Euro für Fanartikel auszugeben. Männer planen 29 Euro ein, Frauen durchschnittlich 24.

Recherchen des Portals zeigen, dass das originale DFB-Trikot online in der Regel ab 55 Euro inklusive Versand erhältlich und damit rund 30 Prozent günstiger ist als im stationären Handel, so Chefredakteur Daniel Engelbarts.